Rechtsprechung
| BFH, 24.09.2008 - I B 102/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
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Darlegung eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 160
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Schlüssige Darlegung eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.02.2008 - 9 K 4388/03
- BFH, 24.09.2008 - I B 102/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 102/08
Ferner muss dargelegt werden, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566). - BFH, 14.10.2004 - I B 106/04
NZB: Gesellschafter-Geschäftsführer - Überstundenvergütung als vGA
Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 102/08
Hierfür muss der Beschwerdeführer eine abstrakte Rechtsfrage formulieren und sodann erläutern, inwieweit diese Frage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Fall klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369). - BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 102/08
Dementsprechend setzt die schlüssige Rüge eines solchen Verstoßes die Darlegung voraus, dass ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten ersichtlicher Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden ist, dass Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung dem FG sich hätten aufdrängen müssen oder dass das FG falsche Beweisregeln bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses des Verfahrens angewendet habe (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355).
- BFH, 12.06.2012 - I B 148/11
Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen …
Dementsprechend setzt die schlüssige Rüge eines solchen Verstoßes die Darlegung voraus, dass ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten ersichtlicher Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden ist, dass Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung dem FG sich hätten aufdrängen müssen oder dass das FG falsche Beweisregeln bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses des Verfahrens angewendet habe (…BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355; Senatsbeschluss vom 24. September 2008 I B 102/08, juris).
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