Rechtsprechung
| BFH, 28.11.2001 - I B 108/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Beschwerde - Finanzgericht - Aussetzung der Vollziehung - Zulassung - Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 3 § 115 Abs. 2 §§ 116 128 Abs. 3
AdV; Beschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.11.2000 - I B 106/00
Außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I B 108/01
§ 128 Abs. 3 FGO verweist lediglich auf entsprechende Anwendungen des § 115 Abs. 2 FGO, nicht hingegen auf § 116 FGO (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO a.F. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619, und vom 12. Februar 2001 XI B 1/01, NV). - BFH, 12.02.2001 - XI B 1/01
Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I B 108/01
§ 128 Abs. 3 FGO verweist lediglich auf entsprechende Anwendungen des § 115 Abs. 2 FGO, nicht hingegen auf § 116 FGO (…vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO a.F. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619, und vom 12. Februar 2001 XI B 1/01, NV).
- BFH, 21.07.2005 - VIII B 77/05
Keine Beschwerde gegen AdV-Beschluss
§ 128 Abs. 3 FGO verweist lediglich auf die entsprechende Anwendung des § 115 Abs. 2 FGO, nicht hingegen auf § 116 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2001 I B 108/01, BFH/NV 2002, 524;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 489). - BFH, 21.03.2003 - III B 10/03
AdV; Umdeutung einer unstatthaften Beschwerde in eine außerordentliche Beschwerde
Die Beschwerde ist nach § 128 Abs. 3 FGO unstatthaft; denn das FG hat sie --ausweislich auch der Rechtsmittelbelehrung-- weder ausdrücklich im angefochtenen Beschluss (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. November 2001 I B 108/01, BFH/NV 2002, 524) noch --was die Rechtsprechung ausnahmsweise zulässt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, 723)-- nachträglich zugelassen. - BFH, 14.03.2003 - IX B 93/02
Beschwerde gegen AdV-Beschluss
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