Rechtsprechung
| BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.1961 - 3 C 64/60
- BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61
Sie kann nur nach Maßgabe des § 133 Nr. 1 VwGO im Wege der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden (Beschluß des VIII. Senatsvom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [DVBl. 1961 S. 412]). - BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59
Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61
Sie hätte nur durch Anfechtung des Flurbereinigungsbeschlusses erhoben werden können (Beschluß vom 27. Juni 1961 - BVerwG. I C 127.59 -). - BVerwG, 03.06.1955 - I B 55.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61
Die Zulassung der Revision ist auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Abweichung von dem Beschluß des Senatsvom 3. Juni 1955 - BVerwG I B 55.55 - gerechtfertigt.
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Abgesehen davon, daß die Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts grundsätzlich nur im Rahmen der zulassungsfreien Revision nach § 133 Nr. 1 VwGO erhoben werden kann (Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 - vgl. auch BVerwGE 12, 107), ist sie sachlich nicht gerechtfertigt. - BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107], Beschluß vom 24. Oktober 1961 - BVerwG V B 56.61 -, Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -, Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 -, Beschluß vom 9. August 1966 - BVerwG IV B 267.65 -) kann jedoch, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden. - BVerwG, 12.08.1967 - IV B 252.65
Heilung eines Verfahrensmangels durch die unterlasssene Rüge in der nächsten …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie schon zu 1) erwähnt - wegen der in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft (vgl. Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107], Beschluß vom 24. Oktober 1961 - BVerwG V B 56.61 -, Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -, Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 -, Beschluß vom 9. August 1966 - BVerwG IV B 267.65 -). - BVerwG, 12.03.1962 - I B 44.62
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn wenn die Revision nicht zugelassen ist, so ist nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1961 (BVerwGE 12, 107), vom 24. Oktober 1961 - BVerwG V B 56.61 - und vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 - wegen der in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft. - BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
Rechtsmittel
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß, wenn die Revision nicht zugelassen ist, wegen der in § 133 VwGO aufgeführten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft ist (BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -).
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