Rechtsprechung
| BFH, 09.07.2007 - I B 112/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.05.2006 - 1 K 92/03
- BFH, 09.07.2007 - I B 112/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- FG Münster, 10.05.2006 - 1 K 92/03
Wohnungsbegriff und Betriebsstätte
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 112/06
Die gegen diesen Bescheid gerichteten Klagen hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen (FG Münster, Urteil vom 10. Mai 2006 1 K 92/03 E).Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1677 abgedruckt.
- BFH, 11.08.2006 - VIII B 322/04
NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht, Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 112/06
Da die Beteiligten auf die Wahrung des Untersuchungsgrundsatzes verzichten können, muss zudem angegeben werden, dass der Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme in der ersten Instanz gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (…BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683; vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 69, m.w.N.). - BFH, 29.05.2006 - III B 179/05
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 112/06
Da die Beteiligten auf die Wahrung des Untersuchungsgrundsatzes verzichten können, muss zudem angegeben werden, dass der Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme in der ersten Instanz gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683;… vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 69, m.w.N.).
- BFH, 11.02.2008 - I B 177/07
Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge sowie an die Darlegung von …
Die damit erhobene Sachaufklärungsrüge erfordert jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu, auf welche Aufklärungsmaßnahmen der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren hingewirkt hat oder weshalb ihm die Stellung entsprechender Beweisanträge nicht möglich war (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 112/06, BFH/NV 2007, 2299, m.w.N.) oder aus welchen Gründen das FG die nunmehr vermissten Maßnahmen von Amts wegen hätte treffen müssen (…BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2007 V B 107/06, BFH/NV 2007, 1170;… vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 70, m.w.N.). - BFH, 22.06.2009 - I B 225/08
Darlegung von Sachaufklärungsmängeln
Zudem muss der Beschwerdeführer dartun, inwieweit er auf die von ihm vermisste Aufklärung hingewirkt hat (…Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2008 I B 62/08, BFH/NV 2009, 181, m.w.N.) und dass er das Absehen von einer Beweiserhebung in der ersten Instanz gerügt hat oder weshalb ihm eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 2007 I B 112/06, BFH/NV 2007, 2299;… vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35). - BFH, 19.02.2008 - VIII B 139/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Divergenz
Wird geltend gemacht, dass das FG in verfahrensfehlerhafter Weise einen ihm angebotenen Beweis nicht erhoben habe, so sind genaue Angaben zur Fundstelle des Beweisantrags erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 112/06, BFH/NV 2007, 2299). - BFH, 13.02.2008 - I B 110/07
Verletzung rechtlichen Gehörs - Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Vielmehr muss darüber hinaus dargetan werden, welche verfügbaren Beweismittel das FG zu Unrecht nicht berücksichtigt hat und dass das Unterlassen der Beweiserhebung in der ersten Instanz gerügt wurde oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, z.B. Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 112/06, BFH/NV 2007, 2299, m.w.N.). - BFH, 13.02.2008 - I B 170/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Da die Beteiligten auf die Wahrung des Untersuchungsgrundsatzes verzichten können, muss zudem angegeben werden, dass der Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme in der ersten Instanz gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 112/06, BFH/NV 2007, 2299).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".