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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1955 - I B 114.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1076
BVerwG, 12.05.1955 - I B 114.54 (https://dejure.org/1955,1076)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1955 - I B 114.54 (https://dejure.org/1955,1076)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1955 - I B 114.54 (https://dejure.org/1955,1076)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1955 - I B 114.54
    Diese Auslegung wird gestützt durch § 26 Abs. 1 des Reichsleistungsgesetzes - der Präsidialerlaß bezieht sich ausdrücklich auf dieses Gesetz -, wonach grundsätzlich eine Vergütung zu zahlen ist, und durch den Grundsatz, daß eine Norm im Einklang mit der Verfassung auszulegen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [282]), der entsprechend auch für die Auslegung von Verfügungen gelten muß.
  • BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02

    Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen

    Demgegenüber geht der BFH bei sog. Leiharbeitsverhältnissen davon aus, dass die dem Entleiher überlassenen Beschäftigten auch im Bereich der Gewerbesteuerzerlegung Arbeitnehmer des Verleihers sind (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1956 I B 114/54, auszugsweise wiedergegeben bei Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 29 Anm. 6;… BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03

    Zerlegung GewSt-Messbetrag

    Auf der anderen Seite geht der BFH bei sog. Leiharbeitsverhältnissen davon aus, dass die dem Entleiher überlassenen Beschäftigten auch im Bereich der Gewerbesteuerzerlegung Arbeitnehmer des Verleihers sind (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1956 I B 114/54, auszugsweise wiedergegeben bei Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 29 Anm. 6;… BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen …

    Keine Zahlungen von Arbeitslöhnen an Arbeitnehmer i. S. der §§ 29, 31 GewStG sind aber Vergütungen, die - wie im Streitfall - an andere Unternehmen für die Überlassung von Arbeitskräften gezahlt werden (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1956 I B 114/54, unveröffentlicht, zitiert bei Lenski / Steinberg, a. a. O., § 29 Rdnr. 6, und vom 11. Februar 1958 I 23/57 U, BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182; Abschn. 115 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien - GewStR - 1974 bis 1990;… Hofmeister, a. a. O., § 29 GewStG Rdnr. 6;… Lenski / Steinberg, a. a. O., § 29 Rdnr. 6;… Glanegger / Güroff, a. a. O., § 29 Rdnr. 5).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 111/99

    Maßstab für die Zerlegung festgesetzter einheitlicher Gewerbesteuermessbeträge ; …

    Rn. 25 Keine Zahlungen von Arbeitslöhnen an Arbeitnehmer sind aber Vergütungen, die an andere Unternehmen für die Überlassung von Arbeitskräften gezahlt werden (BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 1956 I B 114/54, n.v.; vom 11. Februar 1958 I B 23/57 U, BStBl III 1958, 182;… Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, a.a.O.; Abschn. 115 Satz 2 GewStR).
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