Rechtsprechung
| BFH, 22.02.2001 - I B 132/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Revision - Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Einkommensteuer - Lösegeldzahlung - Entführung - Kapitalgesellschaft - Körperschaftsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.08.1999 - VIII B 38/99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - I B 132/00
Im Einzelnen kann insoweit auf den bereits vom Finanzgericht (FG) angeführten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. August 1999 VIII B 38/99 (BFH/NV 2000, 76) zu einem vergleichbar gelagerten Sachverhalt und einem vergleichbaren Beschwerdevorbringen verwiesen werden:. - BFH, 30.10.1980 - IV R 27/77
Betriebsausgaben - Lösegeld - Entführung
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - I B 132/00
Die Streitfrage nach der betrieblichen oder privaten Veranlassung von Lösegeldzahlungen ist vom BFH wiederholt, insbesondere in den Urteilen vom 30. Oktober 1980 IV R 27/77 (BFHE 132, 235, BStBl II 1981, 303) und IV R 223/79 (BFHE 132, 240, BStBl II 1981, 307), entschieden worden. - BFH, 30.10.1980 - IV R 223/79
Familien-Personengesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Lösegeld - …
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - I B 132/00
Die Streitfrage nach der betrieblichen oder privaten Veranlassung von Lösegeldzahlungen ist vom BFH wiederholt, insbesondere in den Urteilen vom 30. Oktober 1980 IV R 27/77 (BFHE 132, 235, BStBl II 1981, 303) und IV R 223/79 (BFHE 132, 240, BStBl II 1981, 307), entschieden worden.
- BFH, 14.07.2004 - I R 57/03
Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf
Der erkennende Senat lässt offen, ob er dem uneingeschränkt folgen könnte (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 22. Februar 2001 I B 132/00, BFH/NV 2001, 1048). - FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 455/03
Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind …
Da die Zweckrichtung ein innerer Vorgang ist, kann sie nur anhand der objektiv nach außen in Erscheinung tretenden Merkmale des Einzelfalles festgestellt werden, die auf ihr Bestehen hindeuten (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1988 - I R 25/82, BFHE 155, 349, BStBl II 1989, 248; vom 4.8.1985, I R 149/81, BFHE 144, 548, BStBl II 1986, 86; und vom 23.5.1984 I R 294/81, BStBl II 1984, 673, BFH-Beschluss vom 22.2.2001 I B 132/00, BFH/NV 2001, 1048).
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