Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.12.1955 - I B 133.55 |
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.04.1955 - I A 88.55
- OVG Berlin, 14.12.1955 - I B 133.55
- BVerwG, 24.10.1957 - I C 50.56
- BVerwG, 19.11.1957 - I C 50.56
Papierfundstellen
- DÖV 1956, 670
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 24.10.1957 - I C 50.56
Rechtsmittel
Die Anschlußrevision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. Dezember 1955 - OVG I B 133.55 - wird zurückgewiesen.
dejure.org
Übersicht OVG Berlin
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.1955 - I B 133.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.05.1955 - I B 51.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.09.1955 - I B 133.55
Wie der Senat bereits in seinemBeschluß vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - ausgesprochen hat, verbietet sich eine Ausdehnung des Begriffs des revisiblen Bundesrechts im Sinne des § 56 BVerwGG auf übereinstimmende geltende landesrechtliche Regelungen, weil eine solche Auslegung mit Art. 99 des Grundgesetzes nicht vereinbar wäre, der bestimmt, daß die Zuständigkeit von Bundesgerichten für die Entscheidung landesrechtlich geregelter Sachgebiete nur durch Landesrecht, nicht also auch durch Bundesrecht begründet werden kann. - BVerwG, 29.01.1955 - I B 243.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.09.1955 - I B 133.55
Das gilt auch für die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs darüber, daß die §§ 19 und 49 der Ortsbausatzung und Art. 98 der württembergischen Bauordnung keine Rechte des einzelnen schützen (vgl. Beschluß des Senatsvom 29. Januar 1955 - BVerwG I B 243.53 -).
- BVerwG, 21.06.1956 - I C 10.55
Rechtsmittel
Denn wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, verbietet sich mit Rücksicht auf die Vorschrift des Art. 99 GG, nach welcher eine Zuständigkeit von Bundesgerichten für die Entscheidung landesrechtlich geregelter Sachgebiete nur durch Landesrecht begründet werden kann, eine Ausdehnung des Begriffs des Bundesrechts im Sinne des § 56 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - auf übereinstimmend geltende Landesrechte(Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -, 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 - und19. Oktober 1955 - BVerwG I B 144.55 -). - BVerwG, 09.09.1958 - I B 72.58
Antrag auf Aufhebung einer Baugenehmigung ein Jahr nach Errichtung der Anlage - …
Daran wird auch dadurch nichts geändert, daß bestimmte Vorschriften dieser Bauordnung in anderen Bauordnungen wiederkehren (so ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. insbesondereBeschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - undvom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55;Urteil vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 -). - BVerwG, 29.09.1958 - I B 82.58
Rechtsmittel
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist auch übereinstimmendes Landesrecht kein revisibles Recht im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften (vgl.Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - undvom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 -). - BVerwG, 01.12.1960 - I B 101.59
Voraussetzungen der Untersagung eines Spielhallenbetriebs an Sonntagen und …
Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat(Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -, vom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 -, vom 19. Oktober 1955 - BVerwG I B 144.55 - undUrteil vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 -), verbietet sich eine Ausdehnung des Begriffs des revisiblen Rechts im Sinne des § 56 BVerwGG auf übereinstimmende landesrechtliche Regelungen, weil eine solche Auslegung mit Art. 99 GG nicht vereinbar wäre. - BVerwG, 19.10.1955 - I B 144.55
Rechtsmittel
Der Umstand, daß der Grundsatz der Baufreiheit in verschiedenen Landesrechten mit gleichem Inhalt wiederkehrt, begründet nicht seine Revisibilität (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - undvom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 -).
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