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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,465
BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60 (https://dejure.org/1961,465)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1961 - I B 141.60 (https://dejure.org/1961,465)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1961 - I B 141.60 (https://dejure.org/1961,465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Auszahlung; Entschädigung; Fälligkeit; Geldabfindung; Haftung; Höhe; Nutzungsentschädigung; Teilabschnitte; Teilnehmergemeinschaft; Unbillige Härte; Vorausbau; Vorübergehende Nachteile; Wege- und Gewässerplan; Weinbergsbereinigung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Auswahl einer neuen Rebsorte im Rahmen des Rebneuaufbaus durch eine Genossenschaft - Auszahlung einer Geldabfindung für Grundstücke vor der Ausführung ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Weinbergsbereinigung/Teilabschnitte; Wege- und Gewässerplan; Vorübergehende Nachteile; Vorausbau/Vorausbau; Unbillige Härte; Haftung/Teilnehmergemeinschaft; Geldabfindung/Fälligkeit; Geldabfindung/Auszahlung; Entschädigung/Nutzungsentschädigung; Entschädigung/Höhe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beteiligten wegen des Wege- und Gewässerplanes das Flurbereinigungsgericht anrufen können; jedenfalls sind sie mit etwaigen diesbezüglichen Einwendungen im Rahmen des Rechtsmittels gegen die Abfindung nicht ausgeschlossen (BVerwG I C 95.58 vom 3. Dezember 1959).
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Dienstbarkeit/Fensterrecht; Dienstbarkeit/Begründungsbefugnis der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60
    Wenn die bundesrechtliche Vorschrift des § 50 Abs. 3 FlurbG auch in den Zweiten Abschnitt des Dritten Teiles des Gesetzes aufgenommen worden ist, der die für die Abfindung maßgeblichen Grundsätze enthält, so bildet sie sachlich eine Ergänzung des § 37 Abs. 1 FlurbG, der im wesentlichen die in der Flurbereinigung zu erledigenden Aufgaben umschreibt und zu den erforderlichen Maßnahmen legitimiert (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959 S. 643]).
  • BVerwG, 21.07.1959 - I C 39.59

    Nachträgliche Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Schätzung im Rahmen …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kläger gezwungen werden können, der Rebaufbaugenossenschaft beizutreten; jedenfalls sind sie auch als Beteiligte eines Flurbereinigungsverfahrens verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer sachgerechten und den Zielen der Flurbereinigung entsprechenden Weise mitzuwirken (BVerwGE 9, 93; Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG I B 99.60 - [RdL 1961 S. 26]), da diese nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im wohlverstandenen Interesse des einzelnen Beteiligten durchgeführt wird.
  • BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60

    Viehschaden; Nässe/Nachteil, vorübergehender; Ausgleichsanspruch/Verschulden, …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kläger gezwungen werden können, der Rebaufbaugenossenschaft beizutreten; jedenfalls sind sie auch als Beteiligte eines Flurbereinigungsverfahrens verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer sachgerechten und den Zielen der Flurbereinigung entsprechenden Weise mitzuwirken (BVerwGE 9, 93; Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG I B 99.60 - [RdL 1961 S. 26]), da diese nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im wohlverstandenen Interesse des einzelnen Beteiligten durchgeführt wird.
  • BVerwG, 06.02.1958 - I B 74.57

    Vorläufige Anordnung/Voraussetzungen; Vorausbau/Vorausbau; Gemeinschaftliche …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60
    Das Flurbereinigungsgericht ist bei der Auslegung des § 36 Abs. 1 FlurbG zutreffend von der Erwägung des Senats im Beschluß vom 6. Februar 1958 - BVerwG I B 74.57 - ausgegangen.
  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11

    Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des …

    Sie dient dazu, den Übergang in den durch die Flurbereinigung angestrebten neuen Zustand vorzubereiten und zu sichern sowie die Aufstellung des Plans und die Durchführung des Verfahrens zu erleichtern und zu beschleunigen; insoweit muss mit der Realisierung von Maßnahmen nicht bis zur Aufstellung des Flurbereinigungsplans und seiner Ausführung gewartet werden (Beschlüsse vom 6. März 1961 - BVerwG 1 B 141.60 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 2 S. 4 …und vom 25. Januar 2007 - BVerwG 10 B 42.06 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 9 Rn. 4).

    Zu einer solchen Prüfung in Bezug auf den Zeitpunkt und die Zeitdauer der vorläufigen Anordnung besteht deswegen besonderer Anlass, weil sich die mit einer vorläufigen Anordnung verbundenen Besitz- und Nutzungseinschränkungen vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG und der bis zu dem im Ausführungsbeschluss benannten Zeitpunkt nicht veränderten Eigentumslage in angemessenen zeitlichen Grenzen halten müssen (vgl. bereits Beschluss vom 6. März 1961 - BVerwG 1 B 141.60 - Buchholz § 36 FlurbG Nr. 2 S. 3).

  • BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60

    Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer …

    Bei der vorläufigen Anordnung nach § 41 Abs. 1 RUO, die den Gegenstand des Streites bildet, handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt (Beschlüsse vom 6. Februar 1958 - BVerwG I B 74.57 - und vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 - [RdL 1961 S. 136 ff.]), der nur mit der Klage angefochten werden kann und über den das Flurbereinigungsgericht durch Urteil zu entscheiden hat (§ 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in Verbindung mit § 71 MRVO 165; §§ 140 Satz 1, 141 Abs. 1 Satz 1, 144 Satz 1 FlurbG).

    Gegen die hiernach kraft Gesetzes mit der Anordnung des Verfahrens eintretende zeitweilige Einschränkung der Eigentümerbefugnisse der Umlegungsbeteiligten bestellen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß vom 6. März 1961 a.a.O.).

    Ihrem Zweck nach dienen vorläufige Anordnungen nach § 41 Abs. 1 RUO dazu, den Übergang in den neuen Zustand vorzubereiten und zu sichern sowie die Aufstellung des Planes und die Durchführung des Verfahrens zu erleichtern und zu beschleunigen (Beschluß vom 6. März 1961 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14

    Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Eigentümer mit der vorläufigen Anordnung nach § 36 Abs. 1 FlurbG der Besitz und die Nutzung des Grundstücks nicht endgültig entzogen und dem Begünstigten übertragen werden (Beschluss vom 6. März 1961 - BVerwG 1 B 141.60 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG von 1953 Nr. 2 S. 4).
  • BVerwG, 13.09.1983 - 5 CB 59.80

    Fehlende Begründung der Entscheidungsgründe - Ablehnung eines Härteausgleichs für …

    Diese Frage ist einer revisionsgerichtlichen Entscheidung deswegen nicht zugänglich, weil das Vorliegen einer ausgleichspflichtigen Härte (vgl. dazu Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG 1 B 141.60 - [RdL 1961, 136 = Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 2] und BVerwGE 50, 333 [335]) immer von den besonderen Umständen des jeweiligen Verfahrens abhängt, insbesondere vom Umfang, der Dauer und der Intensität der vorläufigen Anordnung und des damit verbundenen Ausmaßes der Besitz- und Nutzungsbeeinträchtigung der in Anspruch genommenen Rechtsobjekte sowie der individuellen Betroffenheit des einzelnen Beteiligten im Verhältnis zu den übrigen betroffenen Beteiligten unter Berücksichtigung hierfür zur Verfügung gestellter geeigneter und ausreichender Ersatzflächen sowie sonstiger Entschädigungsleistungen.

    Ist, wie das Flurbereinigungsgericht auf Seite 8 des angefochtenen Urteils zutreffend festgestellt hat, das Flurbereinigungsverfahren den Klägern gegenüber wirksam angeordnet worden, dann kann auch die Zulässigkeit der angegriffenen vorläufigen Anordnung nicht in Frage gestellt werden (BVerwG, RdL 1961, 136).

  • BVerwG, 05.04.1967 - IV B 55.66

    Nutzungsentzug von Flächen im Rahmen der Flurbereinigung auf Grund eines Wege- …

    Die Kläger stützen ihre Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung der Sache und auf Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 -.

    Unbegründet ist die Beschwerde auch, soweit Abweichung von -der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere von dem Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 - gerügt wird.

  • BVerwG, 03.12.1976 - V B 74.74

    Erschließung einer Strasse - Aufstellung eines Wegeplans

    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so ist die Anordnung fehlerhaft und muß auf die Anfechtung des betroffenen Teilnehmers hin aufgehoben werden (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1958 - BVerwG I B 74.57 - [Buchholz 424.01 Nr. 1 zu § 36 FlurbG]; Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 - [Buchholz 424.01 Nr. 2 zu § 36 FlurbG = RdL 1961, 136]).

    Diese in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher offengelassene Frage (Beschluß vom 6. März 1961 a.a.O.) bedarf auch in dem vorliegenden Verfahren keiner Klärung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1976 - 3 C 19/75

    Vorübergehende Nachteile; Vorläufige Anordnung/Zulässigkeit; Vorläufige …

    Als sachlicher Inhalt einer solchen Regelung kommt allerdings nur in Betracht, was auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage Gegenstand von Anordnungen und Festsetzungen im Flurbereinigungsplan sein kann (BVerwG, Urteil vom 6. März 1961 - I B 141.60 - in RdL 1961, 136;… Seehusen-Schwede-Nebe, FlurbG, 2. Auflage, Anmerkung 1 zu § 36).

    Die Bedeutung des § 36 Absatz 1 Satz 2 FlurbG liegt darin, daß die Behörde die Entschädigung für vorübergehende Nachteile in Härtefällen bereits im Rahmen der vorläufigen Anordnung und nicht erst im Flurbereinigungsplan festzusetzen hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1961 - I B 141.60 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 7 S 3173/20

    Festsetzung von Geldabfindung für wesentliche Grundstücksbestandteile im …

    Für eine endgültige Festsetzung vor Aufstellung des Flurbereinigungsplans bestand und besteht deshalb jedoch noch kein Anlass (vgl. zu § 36 Abs. 1 Satz 2 FlurbG BVerwG, Beschl. v. 06.03.1961 - 1 B 141.60 -, RdL 1961, 136: "grundsätzlich erst durch Festsetzung im Flurbereinigungsplan zu entscheiden").
  • BVerwG, 25.01.2007 - 10 B 42.06

    Gründe für die vorläufige Besitzänderung als ausreichend zur Rechtfertigung der …

    Das wiederum setzt voraus, dass für die Betroffenen ohne eine solche Entscheidung eine Härte eintreten würde (Beschluss vom 6. März 1961 - BVerwG 1 B 141.60 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.04.1979 - 5 C 68.77

    Anordnung - Wegenetz - Flurbereinigung - Umlegung - Wege- und Gewässerplan - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem in dem angefochtenen Urteil angeführten Beschluß vom 5. April 1967 - BVerwG 4 B 55.66 - (ebenso schon Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG 1 B 141.60 - [RdL 1961, 136]) darüber hinaus auch eine vorausschauende, sich auf das gesamte Gebiet erstreckende Planung und einen die einzelnen Teilabschnitte berücksichtigenden Wege- und Gewässerplan gefordert, dies aber im Zusammenhang mit einer in Teilabschnitten durchgeführten Flurbereinigung.
  • BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74

    Landabfindung - Beschwerde - Wegeplan - Gewässerplan - Kostenverteilungsplan

  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 19.72

    Verpflichtung zur Annahme einer Bestellung zum stellvertretenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 9a B 196/18

    Vorläufige Anordnung/Voraussetzungen; Vorläufige Anordnung/Dringlichkeit; …

  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; Dringende Gründe für eine Besitzregelung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 7 S 597/97

    Flurbereinigung: angemessene Abfindung für Obstbaumanlage - Wertermittlung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1970 - VII 843/69

    Weinbergsbereinigung/Ertragsausfallentschädigung; Vorläufige …

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 AS 11.1154

    Flurbereinigung; Vorläufige Anordnung; Dringende Gründe für eine Besitzregelung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 2322/98

    Flurbereinigung: Einwendungen gegen vorläufige Anordnungen

  • BVerwG, 21.06.1968 - IV B 102.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1963 - I B 80.63

    Bestehen einer angemessenen Entschädigung für eine vorläufige Anordnung mit …

  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 73.60

    Möglichkeit der Klage gegen einen Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde zum …

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 AS 11.1108

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; dringende Gründe für eine Besitzregelung; …

  • BVerwG, 28.10.1986 - 5 B 28.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 17.07.1985 - 5 B 10.83

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anschlusszwang eines geplanten …

  • BVerwG, 15.01.1964 - I B 194.63

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 05.02.1976 - 178 XIII 71

    Flurbereinigungsplan/Ausgleichsanspruch; Entschädigung/Nutzungsentschädigung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1980 - VII 356/78

    Unternehmensflurbereinigung/Entschädigung; …

  • VGH Bayern, 28.12.1994 - 13 AS 94.3195

    Planfeststellung/Problemlösung; Planfeststellung/Problembewältigung; …

  • VGH Hessen, 05.02.1970 - III F 323/69

    Weinbergsbereinigung/Besitzeinweisung, vorläufige; Vorläufige …

  • BVerwG, 22.06.1961 - I B 60.61

    Erfordernis der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1997 - 7 S 2473/97

    Karte/Bestimmtheit; Besitz/Besitzeinweisung

  • BVerwG, 12.06.1963 - I B 75.63
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