Rechtsprechung
| BFH, 19.06.2006 - I B 142/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; AO 1977 § ... 180 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1977 § 180 Abs. 2; ; AO 1977 § 180 Abs. 3; ; AO 1977 § 180 Abs. 5 Nr. 2; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. e
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
NZB: Divergenz, ausgelaufenes Recht - datenbank.nwb.de
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei schon lange ausgelaufenem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.08.2005 - 5 K 5311/01
- BFH, 19.06.2006 - I B 142/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …
Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 142/05
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) einen vom Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. April 2005 GrS 2/02 (BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679) abweichenden Rechtssatz enthält.Ob diese Auffassung insoweit dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679 widerspricht, als sich danach die verfahrensrechtliche Reichweite der Feststellungswirkung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 stets nur auf die gemeinschaftlich verwirklichten Tatbestandsmerkmale bezieht, nicht aber auf solche außerhalb der Beteiligung im Bereich der persönlichen Einkünfteerzielung, bedarf im Hinblick auf die seit 1995 geltende gesetzliche Neuregelung keiner höchstrichterlichen Entscheidung mehr, da diese allenfalls für sehr wenige Fälle noch von Bedeutung wäre.
- BFH, 27.06.2001 - I R 65/00
Vermeidung der Doppelbesteuerung - Erweitert beschränkte Steuerpflicht - …
Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 142/05
Bereits für die Rechtslage davor war nach Auffassung des Senats die gesonderte Feststellung der Körperschaftsteuerguthaben nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 zulässig und bindend (Senatsurteil vom 27. Juni 2001 I R 65/00, BFH/NV 2001, 1528, m.w.N.).
- BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht
Die Frage, ob eine Revisionszulassung wegen Divergenz auch daran scheitert, dass die von der Klägerin angesprochenen Fragen ausgelaufenes Recht betreffen (s. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692), braucht nicht erörtert zu werden. - BFH, 11.04.2012 - X B 56/11
Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung …
Hiervon ist zwar bei einer vorliegenden Divergenz regelmäßig auszugehen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692). - BFH, 30.08.2007 - II B 91/06
Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen …
Fragen zu einer durch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften überholten Rechtslage führen in der Regel nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (vgl. zu auslaufendem oder bereits ausgelaufenem Recht BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692;… vom 8. Februar 2007 IX B 107/06 und IX B 117/06, jeweils BFH/NV 2007, 1098, …und vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).c) Die Revisionszulassung wegen Divergenz scheidet zudem regelmäßig aus, wenn es wie hier um eine überholte Rechtslage geht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1692, …und vom 30. Januar 2007 IV B 111/05, BFH/NV 2007, 1146).
- BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und …
- BFH, 08.08.2007 - X B 26/07
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die …
Ein Allgemeininteresse an einer Entscheidung des Revisionsgerichts wird aber nicht kraft Gesetzes unwiderlegbar vermutet; eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die entschiedene Rechtsfrage nur noch für sehr wenige Fälle von Bedeutung ist, weil sie ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vgl. ferner auch Senatsbeschlüsse X B 174/03, und vom 29. November 2005 X B 74/05, juris). - BFH, 29.05.2007 - III B 201/06
Änderung eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG; keine …
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert jedenfalls keine Entscheidung des BFH, da die vom FG entschiedene Rechtsfrage nur noch für sehr wenige Fälle von Bedeutung ist, weil sie ausgelaufenes Recht betrifft (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692, m.w.N.).
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