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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1961 - I B 150.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1584
BVerwG, 20.12.1961 - I B 150.61 (https://dejure.org/1961,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1961 - I B 150.61 (https://dejure.org/1961,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - I B 150.61 (https://dejure.org/1961,1584)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72

    Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung - …

    Sofern eine wertgleiche Abfindung gesichert ist, liegt auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darin, daß andere Teilnehmer bestimmte Flächen haben behalten können oder erhalten haben, während ein Teilnehmer entsprechende Flächen hat abgeben müssen (Beschl. vom 20.12.1961 - BVerwG I B 150.61 -).
  • BVerwG, 26.06.1974 - V B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hängigkeit eines …

    Wenn das Prinzip der wertgleichen Abfindung gewahrt wird, dann liegt auch darin kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, daß andere Teilnehmer bestimmte Flächen haben behalten können, während ein Teilnehmer entsprechende Flächen hat abgeben müssen (Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG I B 150.61 -) oder, wenn andere Teilnehmer bestimmte, von einem Teilnehmer beanspruchte Flächen erhalten haben (Beschluß vom 14. Februar 1963 - BVerwG I B 28.63 -).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65

    Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage …

    Vielmehr sind stets auch die Gesamt Struktur des Flurbereinigungsgebietes (§ 37 Abs. 1 FlurbG) sowie die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte maßgeblich, deren Beachtung § 44 Abs. 2 und 4 FlurbG vorschreibt(Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG I B 150.61 -;Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - undvom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.50 -) Danach ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Flurbereinigungsgericht in Ausübung der ihm gemäß § 146 Ziff. 2 FlurbG eingeräumten Ermessenszuständigkeit zu dem Ergebnis gelangt, die Abfindung der Kläger mit Hopfenfläche wäre zweckmäßiger durch einen bereits angelegten Hopfengarten in abgesonderter Lage von der übrigen Zuteilung erfolgt.
  • BVerwG, 11.01.1989 - 5 B 123.87

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit einer bei …

    Da die Gleichwertigkeit der Abfindung nicht Gleichartigkeit in jeder Hinsicht erfordert, ist eine vertretbare Änderung der Nutzungsart zulässig (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG 1 B 150.61 -), eine Zuweisung ackerfähigen Grünlands statt Ackerflächen statthaft (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - <RdL 1971, 133 = RzF 44 IV S. 35> und die dort angeführte Rspr.), wie auch umgekehrt eine Verschiebung von Grünland zu Ackerland nicht unzulässig ist, wenn eine Umwandlung möglich und zumutbar ist (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - <RdL 1975, 268 = RzF 44, IV S. 43/44>) und so keine ertragsmindernden Auswirkungen eintreten.
  • BVerwG, 28.08.1964 - I B 145.64

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Flurbereinigungsbehörde im Rahmen des § 44 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) befugt, Grünland als Ackerflächen dann zuzuteilen, wenn es sich um einen ackerfähigen Boden handelt (Beschluß vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 26.59 -, Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG I CB 135.59-[RdL 1960 S. 189] und Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG I B 150.61 -).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I B 28.63

    Grundsätzliche Bedeutung wegen der Rüge einer Verletzung des …

    Daher liegt auch kein Verstoß gegen Art. 3 GG vor, wenn andere Teilnehmer bestimmte, von der Klägerin beanspruchte Flächen erhalten haben(Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG I B 150.61 -).
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