Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1957 - I B 165.55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,7217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Streit um die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen der Gefahr des Wiederauftretens von schweren Bewußtseinsstörungen bei dem Inhaber eines Droschkenunternehmens - Anforderungen an den Nachweis bedingter Eignung eines an körperlichen oder geistigen Mängeln leidenden ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.07.1955 - 29 IV 55
- BVerwG, 05.02.1957 - I B 165.55
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
Auszug aus BVerwG, 05.02.1957 - I B 165.55
Abweichungen eines Senats von einer eigenen früheren Entscheidung erfüllen nicht den Tatbestand des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG (vgl. Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1954 - BVerwG IV B 8.53 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1954 - VII A 77/54
Eignung; Führen eines Fahrzeugs; Fahrtauglichkeit; Gehörlosigkeit
Auszug aus BVerwG, 05.02.1957 - I B 165.55
Das Berufungsgericht weiche zunächst von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 1954 - VII A 77/54 - (Verkehrsrechts-Sammlung Bd. 7 S. 235 ff.) ab, nach der sogar Gehörlosigkeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht grundsätzlich ausschließe.
- BFH, 12.07.1960 - I B 47/59
Zerlegung des Gewerbemeßbetrags - Anspruch einer Stadt auf einen Anteil am …
Es ist richtig, daß der Senat in seinen nicht zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen I B 83/52 vom 14. April 1953, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 28, Rechtsspruch 7; I B 165/55 und I B 10/55 vom 5. Juni 1956, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 28, Rechtsspruch 10, und I B 75/55 vom 5. Juni 1956, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 29, Rechtsspruch 3, eine andere Auffassung vertrat und dem Reichsfinanzhof darin folgte, daß die Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern in einer Betriebsstätte des Geschäftsherrn den Anspruch der Betriebsstättengemeinde auf einen Anteil an der Gewerbesteuer des Geschäftsherrn nicht vereiteln dürfe Hierbei wurde der Frage der wesentlichen Belastungen der Gemeinde durch das Auslieferungslager als Voraussetzung der Anwendung des § 33 Abs. 1 GewStG keine besondere Bedeutung zugemessen. - BVerwG, 27.11.1957 - VII B 93.57
Rechtsmittel
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fällt die Abweichung eines Urteils von einem früheren Urteil des gleichen Senats eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts nicht unter § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG (Beschluß vom 29. Januar 1954 - BVerwG IV B 8.53 -, BVerwGE 1, 76; Beschluß vom 5. Februar 1957 - BVerwG I B 165.55 - Beschluß vom 9. Oktober 1957 - BVerwG VII B 52.57 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.