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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,568
BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58 (https://dejure.org/1959,568)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1959 - I B 167.58 (https://dejure.org/1959,568)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1959 - I B 167.58 (https://dejure.org/1959,568)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54

    Verwaltungsakt/Verwaltungsakt, rechtgestaltender; …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für die entsprechende Bestimmung der Reichsumlegungsordnung wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwGE 2, 40 undUrteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I G 93.56 -).
  • BVerwG, 03.02.1958 - I C 93.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58
    Die abweichende Ansicht von Helbing (Recht der Landwirtschaft 1957 S. 57 ff.), der die Ausführungsanordnung als Rechtsetzungsakt ansieht, hat der Senat bereits in seinerEntscheidung vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.55 - als unrichtig zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.08.1958 - I B 50.58

    Beteiligte eines Flurbereinigungsverfahrens - Neuordnung des ländlichen …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58
    Ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision blieb ohne Erfolg(Beschluß des erkennenden Senats vom 18. August 1958 - BVerwG I B 50.58 -).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …

    Ob die vorläufige Besitzeinweisung erfolgen sollte, stand deshalb im Ermessen der Behörde (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - [Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1]).
  • BVerwG, 21.12.1978 - 5 B 31.77

    Anordnungen der Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeine …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - vom 18. August 1958 - BVerwG 1 B 50.58 - vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166]) zum Ausdruck gebracht, daß die Anordnungen der Flurbereinigungsbehörde, was ihre öffentliche Bekanntmachung anbelangt, beim Fehlen allgemeiner ortsrechtlicher Bestimmungen über die Bekanntmachung, von Verlautbarungen der Gemeinde, wie eine Gemeindesatzung zu behandeln und die für deren Bekanntmachung geltenden landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind.

    Was die Kläger gegen die im vorliegenden Fall gewählte Form der öffentlichen Bekanntmachung vortragen, muß schon deswegen unberücksichtigt bleiben, weil es insoweit um die Anwendung bayerischen Landesrechts geht, das nach § 157 Abs. 1 VwGO der Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht unterliegt (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1959 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer vorläufigen …

    Der Entscheidung über die Gleichwertigkeit und betriebliche Zumutbarkeit der Abfindung, die dem Planbeschwerdeverfahren mit den durch § 146 Nr. 2 FlurbG in Verbindung mit § 59 Abs. 2 FlurbG wesentlich erweiterten gerichtlichen Prüfungsbefugnissen vorbehalten ist, darf nicht vorgegriffen werden (vgl. Entscheidungen vom 4. März 1959 - BVerwG I CB 143.58 - und vom 24. Januar 1959 - BVerwG I B 167.58 - [Buchholz, BVerwG, 424.01 § 65 Nr. 1]).

    Ob die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Einschränkung bedürfte, wenn es im Beschluß vom 24. Januar 1959 - BVerwG I B 167.58 - heißt, das Flurbereinigungsgericht habe schlechthin nicht zu untersuchen, ob bei der vorläufigen Besitzeinweisung die Vorschrift des § 44 FlurbG beachtet sei, muß offenbleiben, denn nach den für das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts in dieser Sache liegt eine offensichtlich mit Sinn und Zweck des § 44 FlurbG nicht zu vereinbarende vorläufige Besitzeinweisung hier nicht vor.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1960 - F 3/60

    Vorläufige Besitzeinweisung/Voraussetzungen; Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, …

    Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Beschlüsse des BVerwG vom 24.1.1959 - I B 167.58 - und vom 4.3.1959 - I CB 143.58 - (nicht veröffentlicht), der als solcher auch der Vollziehung nach § 51 Abs. 1 VO.Nr. 165 fähig ist.

    Bei der Entscheidung über die Beschwerde der Antragstellerin gegen die vorläufige Besitzeinweisung wird daher im wesentlichen nur zu prüfen sein, ob der Antragsgegner das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei gehandhabt hat (vgl. den Beschl. des VerwG vom 24.1.1959 - I B 167.58 -).

  • BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG (Beschluss vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1;… Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 3 f.); Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (Urteile vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - BVerwGE 71, 369 und vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 10 f.).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin - …

    Lediglich dann, wenn die vorläufige Besitzeinweisung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich in einem groben Mißverhältnis zur Einlage stünde oder wenn sie entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes des betroffenen Teilnehmers führen würde, könnte die vorläufige Besitzeinweisung als rechtswidrig angesehen werden (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - und 31. Oktober 1966 - BVerwG 4 B 2.66 - <RdL 1967, 219> mit weiteren Nachweisen sowie Urteile vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - <BVerwGE 71, 369/372>), weil dann mit einiger Wahrscheinlichkeit abzusehen wäre, daß der Flurbereinigungsplan keinen Bestand haben würde.
  • BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 58.76

    Schätzwertfeststellung von Flurstücken bei Flurbereinigung - Ablehnungsgesuch …

    Entsprechend der Auslegung des revisionsrechtlich nicht überprüfbaren Begriffs der ortsüblichen Bekanntmachung (vgl. dazu Beschlüsse vom 18. August 1958 - BVerwG 1 B 50.58 - vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - [Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1] und vom 14. Juli 1978 - BVerwG 5 CB 59.75 -) ist in der ehemaligen Gemeinde Rottendorf eine Verfügung dadurch ortsüblich bekanntgemacht worden, daß auf sie durch Aushang an der Gemeindetafel und durch Veröffentlichung in der Tagespresse aufmerksam gemacht worden ist.
  • BVerwG, 31.01.1975 - V B 15.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Danach hat die Flurbereinigungsbehörde, wenn sie die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans anordnen will, durch sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalles die Vor- und Nachteile, gegeneinander abzuwägen, die sich aus einem vorzeitigen Eintritt der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung ergeben (Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.56 - [NJW 1958, 1553]; Beschluß vom 24. Januar 1959 - BVerwG I B 167.58 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1971 - VII 81/71

    Wege- und Gewässerplan; Anordnung/Anordnung, vorläufige

    Inzwischen hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 31.10.1966 in RdL 1967, 219) im Hinblick auf den vergleichbaren Fall der vorl. Besitzeinweisung Zweifel daran geäußert, ob gemäß der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (besonders Beschluß vom 24.1.1959 - I B 167.58 -) "schlechthin" nicht zu untersuchen sei, ob bei der vorl. Besitzeinweisung die Vorschrift des § 44 FlurbG beachtet sei.
  • BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerdeschrift bei der Rüge eines …

    Desgleichen ist bereits entschieden, daß die vorläufige Besitzeinweisung, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde steht und daß die Zweckmäßigkeit dieses Ermessens vom Flurbereinigungsgericht mangels erweiterter Prüfungszuständigkeit nach § 146 Nr. 2 FlurbG nicht zu prüfen ist (Beschluß vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - [Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1]).
  • BVerwG, 13.12.1976 - 5 B 62.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1963 - I B 80.63

    Bestehen einer angemessenen Entschädigung für eine vorläufige Anordnung mit …

  • BVerwG, 19.07.1960 - I B 89.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1978 - 5 CB 30.76

    Streit um die Entschädigung eines Pächters für die durch eine Flurbereinigung …

  • BVerwG, 22.03.1966 - IV B 146.65

    Vorläufige Besitzeinweisung/Verfassungsmäßigkeit; …

  • BVerwG, 29.08.1980 - 5 B 42.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 29.06.1959 - I B 86.59

    Verfahren nach dem Bayerischen Arrondierungsgesetz (ArrG BY) - Anspruch auf eine …

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