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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2804
BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56 (https://dejure.org/1956,2804)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1956 - I B 17.56 (https://dejure.org/1956,2804)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1956 - I B 17.56 (https://dejure.org/1956,2804)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1955 - I C 135.54

    Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das materielle Baurecht - …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56
    Daß Vorschriften des materiellen Baurechts, wie sie § 10 (3) der Hamburgischen Baupolizeiverordnung enthält, wonach alle Bauvorhaben den Bestimmungen der Baupläne entsprechen müssen, keine verfassungsmäßige Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung des Eigentums darstellen und damit dem Artikel 14 des Grundgesetzes entsprechen, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen(Urteile vom 13. Januar 1955 - BVerwG I C 96.53 - [NJW 1955 S. 725 = DVBl. 1955 S. 291] undvom 8. Dezember 1955 - BVerwG I C 135.54 -).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 96.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56
    Daß Vorschriften des materiellen Baurechts, wie sie § 10 (3) der Hamburgischen Baupolizeiverordnung enthält, wonach alle Bauvorhaben den Bestimmungen der Baupläne entsprechen müssen, keine verfassungsmäßige Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung des Eigentums darstellen und damit dem Artikel 14 des Grundgesetzes entsprechen, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen(Urteile vom 13. Januar 1955 - BVerwG I C 96.53 - [NJW 1955 S. 725 = DVBl. 1955 S. 291] undvom 8. Dezember 1955 - BVerwG I C 135.54 -).
  • BVerwG, 03.06.1955 - I B 209.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56
    Das gleiche gilt von der Rechtsgültigkeit des § 3 der Bauregelungsverordnung (vgl.Beschluß vom 3. Juni 1955 - BVerwG I B 209.54 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß sich aus dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten läßt (Beschluß des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen), auch kein Anspruch auf ein schlagartiges Vorgehen in allen gleichliegenden Fällen (vgl. Beschluß des Senatsvom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 -).
  • BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57

    Anspruch auf bauordnungsrechtliches Eiunschreiten gegen eine …

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß in dem bloßen Nichteinschreiten der Baupolizei gegen andere nicht genehmigte Gewerbebetriebe in geschützten Wohngebieten kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach der erwähnte Grundsatz die Behörden nicht verpflichtet, gegen einen mehrfach aufgetretenen Mißstand in allen Fällen gleichzeitig schlagartig einzugreifen (Beschluß des Senats vom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 - und Urteil vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 -).
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