Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1972 - I B 17.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Der persönliche Schutzbereich des Grundrechts auf Ehe und Familie - Staatenlosigkeit durch Eheschließung - Trennung einer Familie durch Ausweisung eines Ausländers - Die verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich der Klärung der Frage der Anhängigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.01.1971 - II OE 92/70
- BVerwG, 22.03.1972 - I B 17.71
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - I B 17.71
Aus dem Gesamtinhalt der Entscheidungsgründe des Berufungsgerichts geht aber eindeutig hervor, daß das Gericht nur eine einzige Art der Ermessensausübung, nämlich diejenige zugunsten des Klägers, als rechtlich möglich angesehen hat (vgl. BVerwGE 11, 95 [97]).
- BVerwG, 22.12.1972 - I B 65.72
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß gemäß § 6 Abs. 1 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) auch Ausländer den besonderen Schutz von Ehe und Familie genießen, den Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet, und daß demgemäß nach den Umständen jedes einzelnen Falles zu beurteilen ist, ob das staatliche Interesse an einer Ausweisung oder das persönliche Interesse des Ausländers am Fortbestand von Ehe- und Familiengemeinschaft den Vorrang beansprucht (Beschlüsse vom 22. März 1972 - BVerwG I B 17.71 - und vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 - mit weiteren Nachweisen).Das Berufungsurteil weicht entgegen der weiteren Rüge des Klägers nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1972 - BVerwG I B 17.71 - ab.
- BVerwG, 15.05.1974 - I B 91.73
Rechtsmittel
Schließlich weicht das angegriffene Urteil nicht von dem Beschluß vom 22. März 1972 - BVerwG I B 17.71 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 25) ab. - BVerwG, 18.12.1972 - I B 63.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der besondere Schutz von Ehe und Familie, den Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet, gemäß § 6 Abs. 1 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) auch Ausländern zusteht und daß demgemäß bei Maßnahmen der Ausländerbehörden, insbesondere bei Ausweisungen, das Wohl mitbetroffener Familienangehöriger im Rahmen des den Behörden übertragenen Ermessens zu berücksichtigen ist (Beschlüsse vom 22. März 1972 - BVerwG I B 17.71 - und vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 28.08.1972 - I B 47.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Diese Frage ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits bejaht worden (Beschlüsse vom 22. März 1972 - BVerwG I B 17.71 - und vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 18.04.1972 - I B 62.71
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Beeinträchtigung im Sinne …
Zu welchem Ergebnis eine gebotene Abwägung zwischen dem staatlichen Interesse an der Ausweisung einerseits und dem Schutz von Ehe und Familie andererseits führt, ist nur für den Einzelfall, nicht aber von grundsätzlicher Bedeutung und in dem hier zu erörternden Zusammenhang einer Nachprüfung auf seine Richtigkeit entzogen (vgl. Beschluß vom 22. März 1972 - BVerwG I B 17.71 -). - OVG Bremen, 04.11.1975 - I BA 22/74 Im übrigen hat die Beklagte bezüglich der insoweit vergleichbaren Richtlinien für die Versetzung in den Gymnasien des Landes Bremen auch bisher vor den bremischen Verwaltungsgerichten einen entsprechenden Standpunkt vertreten (z. B. in der Sache II A 162/71 des Verwaltungsgerichts bzw. I B 17/71 des Oberverwaltungsgerichts Bremen; vgl. auch OVG Bremen, Beschluß vom 11.09.1975 - II B 23/75 -).
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