Rechtsprechung
| BFH, 19.10.2010 - I B 18/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- openjur.de
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- Bundesfinanzhof
FGO § 155, ZPO § 240 S 1, ZPO § 249 Abs 2
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts - rechtsinformationen.bund.de
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 155 FGO, § 240 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts - rechtsprechung-im-internet.de
§ 155 FGO, § 240 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240 S. 1; FGO § 155
Wirkung der Unterbrechung eines laufenden Gerichtsverfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Entscheidung des Gerichts - datenbank.nwb.de
Beschluss, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem erkennenden Gericht gefasst, aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt gegeben wurde, ist ohne rechtliche Wirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.11.2003 - VII B 236/02
FG-Entscheidung trotz Unterbrechung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
Der in der Folge ergangene Beschluss des Senats ist daher unwirksam (§ 249 Abs. 2 ZPO) und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 27. November 2003 VII B 236/02, BFH/NV 2004, 366, m.w.N.). - BFH, 21.02.1964 - IV 295/59 S
Rücknahme oder Änderung einer ohne mündliche Verhandlung getroffenen Entscheidung
Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellte die Entscheidung jedoch nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1964 IV 295/59 S, BFHE 79, 294, BStBl III 1964, 338).
- BFH, 10.10.2018 - X R 18/16
Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils
Das gleichwohl ergangene Urteil ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Entscheidungen vom 2. Oktober 1986 V R 99/78, BFHE 148, 184, BStBl II 1987, 147, unter II., und vom 19. Oktober 2010 I B 18/10, BFH/NV 2011, 282, Rz 2).Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellt die Entscheidung jedoch nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar (BFH-Entscheidungen vom 21. Februar 1964 IV 295/59 S, BFHE 79, 294, BStBl III 1964, 338, unter II.1.; in BFH/NV 2011, 282, Rz 2; im Ergebnis ebenso BFH-Beschluss vom 10. September 2014 XI B 28/14, nicht veröffentlicht, unter II.1.).
- BFH, 30.06.2021 - I B 43/20
Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des …
- OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
Die Berfung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung kann im …
Nachdem der Bundesfinanzhof (Beschl. v. 28. Dezember 2010 - I B 18/10 -, juris) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben hatte, weil das Finanzgericht von der Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung von Steuerbescheiden in der auch hier streitgegenständlichen Zeit ausgegangen war, ohne sich wenigstens konkludent mit der Möglichkeit telefonischer Kontaktaufnahme zu befassen, hat das Finanzgericht mit Urteil vom 31. Januar 2012 (2 K 155/11) festgestellt, dass die Bescheide mangels wirksamer öffentlicher Zustellung nichtig sind.
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