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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.2010 - I B 18/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26831
BFH, 19.10.2010 - I B 18/10 (https://dejure.org/2010,26831)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2010 - I B 18/10 (https://dejure.org/2010,26831)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - I B 18/10 (https://dejure.org/2010,26831)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts

  • openjur.de

    Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 155, ZPO § 240 S 1, ZPO § 249 Abs 2
    Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts

  • rechtsinformationen.bund.de

    Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 FGO, § 240 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
    Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 FGO, § 240 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
    Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240 S. 1; FGO § 155
    Wirkung der Unterbrechung eines laufenden Gerichtsverfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Entscheidung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Beschluss, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem erkennenden Gericht gefasst, aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt gegeben wurde, ist ohne rechtliche Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.11.2003 - VII B 236/02

    FG-Entscheidung trotz Unterbrechung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
    Der in der Folge ergangene Beschluss des Senats ist daher unwirksam (§ 249 Abs. 2 ZPO) und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 27. November 2003 VII B 236/02, BFH/NV 2004, 366, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.1964 - IV 295/59 S

    Rücknahme oder Änderung einer ohne mündliche Verhandlung getroffenen Entscheidung

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
    Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellte die Entscheidung jedoch nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1964 IV 295/59 S, BFHE 79, 294, BStBl III 1964, 338).
  • BFH, 10.10.2018 - X R 18/16

    Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils

    Das gleichwohl ergangene Urteil ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Entscheidungen vom 2. Oktober 1986 V R 99/78, BFHE 148, 184, BStBl II 1987, 147, unter II., und vom 19. Oktober 2010 I B 18/10, BFH/NV 2011, 282, Rz 2).

    Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellt die Entscheidung jedoch nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar (BFH-Entscheidungen vom 21. Februar 1964 IV 295/59 S, BFHE 79, 294, BStBl III 1964, 338, unter II.1.; in BFH/NV 2011, 282, Rz 2; im Ergebnis ebenso BFH-Beschluss vom 10. September 2014 XI B 28/14, nicht veröffentlicht, unter II.1.).

  • BFH, 30.06.2021 - I B 43/20

    Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des …

    Rn. 17 Eine wirksame Bekanntgabe dieses Beschlusses ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 249 Abs. 2 ZPO; vgl. allgemein auch Senatsbeschluss vom 19.10.2010 - I B 18/10, BFH/NV 2011, 282).
  • OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10

    Die Berfung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung kann im …

    Nachdem der Bundesfinanzhof (Beschl. v. 28. Dezember 2010 - I B 18/10 -, juris) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben hatte, weil das Finanzgericht von der Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung von Steuerbescheiden in der auch hier streitgegenständlichen Zeit ausgegangen war, ohne sich wenigstens konkludent mit der Möglichkeit telefonischer Kontaktaufnahme zu befassen, hat das Finanzgericht mit Urteil vom 31. Januar 2012 (2 K 155/11) festgestellt, dass die Bescheide mangels wirksamer öffentlicher Zustellung nichtig sind.
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