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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1953 - I B 187.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,80
BVerwG, 13.10.1953 - I B 187.53 (https://dejure.org/1953,80)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1953 - I B 187.53 (https://dejure.org/1953,80)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1953 - I B 187.53 (https://dejure.org/1953,80)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 18
  • NJW 1954, 48
  • MDR 1954, 208
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 05.08.1960 - VII B 63.60
    Wenn aber das Berufungsgericht ausschließlich über Landesrecht entscheidet, dann wendet es Recht an, das nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisibel ist, aus dessen Auslegung und Anwendung sich infolgedessen auch keine rechtsgrundsätzlichen Fragen ergeben können, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (BVerwGE 1, 3; 1, 19) [BVerwG 13.10.1953 - I B 187/53].
  • BVerwG, 05.07.1960 - VII B 46.60
    Landesrecht ist jedoch nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisibel, so daß sich aus seiner Auslegung und Anwendung keine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ergeben kann, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte (BVerwGE 1, 3; 1, 19) [BVerwG 13.10.1953 - I B 187/53].
  • BVerwG, 07.11.1960 - VII B 80.60

    Revisibilität der Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer - …

    Wenn aber für die Entscheidung des Rechtsstreits ausschließlich Landesrecht maßgebend ist, dann unterliegt die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht der Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (§ 137 Abs. 1 VwGO) und kann das Urteil keine rechtsgrundsätzliche Frage aufwerfen, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte (BVerwGE 1, 3; 1, 19) [BVerwG 13.10.1953 - I B 187/53].
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