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| BVerwG, 17.01.1956 - I B 194.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.09.1955 - IV A 16/55
- BVerwG, 17.01.1956 - I B 194.55
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.10.1955 - I C 59.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1956 - I B 194.55
Denn die hier angeschnittene Rechtsfrage ist bereits im Sinne des Berufungsurteils geklärt: Der erkennende Senat hat schon in seinerEntscheidung vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 - unter Hinweis auf das einschlägige Schrifttum ausgesprochen, daß es dem Strafgericht nach § 42 1 StGB überlassen sei, ob es die Untersagung der Berufsausübung aussprechen wolle, daß es aber, wenn das Strafgericht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch mache, den Gewerbeaufsichtsbehörden vorbehalten bleiben müsse, in eigener Zuständigkeit die gegen unzuverlässige Gewerbetreibende im Interesse der Allgemeinheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62
Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen …
Der Senat hat deshalb auch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Beschlüsse des Senats von11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - undvom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -). - BVerwG, 06.08.1962 - I B 110.62
Verurteilung wegen eines Sittlichkeitsverbrechens unter Annahme verminderter …
Der Senat hat deshalb auch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Beschlüsse des Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - und vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -). - BVerwG, 13.04.1956 - I C 177.53
Rechtsmittel
Denn abgesehen davon, daß das vorliegende Streitverfahren nicht die Berufsausübung als Helfer in Steuersachen, sondern als Rechtsbeistand betrifft, ist bereits durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats(Entscheidungen vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 - und von17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -) im Einklang mit der herrschenden Rechtslehre geklärt, daß es dem Strafgericht nach § 42 l StGB überlassen ist, ob es die Untersagung einer Berufsausübung aussprechen will, daß es aber, selbst wenn das Strafgericht von dieser Möglichkeit überhaupt nicht Gebrauch gemacht hat, den mit der Zulassung zu einem Beruf befaßten Behörden vorbehalten bleiben muß, in eigener Zuständigkeit die gegen unzuverlässige Personen im Interesse der Allgemeinheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere sie von dem Beruf völlig fernzuhalten. - BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
Rechtsmittel
Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -). - BVerwG, 04.07.1958 - I B 158.56
Beschwerde gegen die Rücknahme einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wegen …
Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Senats als auch der allgemeinen Meinung (Beschlüsse des Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - und vom 29. März 1957 - BVerwG I B 24.57 - Pr. OVG in JW 1936 S. 1488;… Schönke, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 7. Aufl., Anm. I Abs. 2 zu § 42 1;… Ebermayer-Lobe-Rosenberg, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 8. Aufl., Anm. VIII zu § 42 1;… Schwarz, Strafgesetzbuch, 21. Aufl., Anm. 6 zu § 42 1;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl., Bd. I S. 732).
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