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Rechtsprechung
   BFH, 19.07.2010 - I B 207/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14439
BFH, 19.07.2010 - I B 207/09 (https://dejure.org/2010,14439)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2010 - I B 207/09 (https://dejure.org/2010,14439)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - I B 207/09 (https://dejure.org/2010,14439)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Klage im Verfahren wegen AdV - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters - Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • openjur.de

    Keine Klage im Verfahren wegen AdV; Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters; Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3, FGO § 69 Abs 5 S 3, FGO § 69 Abs 7, AO § 347 Abs 1 S 1, AO § 361 Abs 2 S 1, AO § 361 Abs 5, FGO § 126 Abs 4, FGO § 116 Abs 5 S 1, GG Art 19 Abs 4
    Keine Klage im Verfahren wegen AdV - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters - Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Klage im Verfahren wegen AdV - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters - Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 69 Abs 5 S 3 FGO, § 69 Abs 7 FGO, § 347 Abs 1 S 1 AO, § 361 Abs 2 S 1 AO
    Keine Klage im Verfahren wegen AdV - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters - Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 69 Abs 5 S 3 FGO, § 69 Abs 7 FGO, § 347 Abs 1 S 1 AO, § 361 Abs 2 S 1 AO
    Keine Klage im Verfahren wegen AdV - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters - Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 4
    Revision bei Abweisung eines Rechtsmittels als unbegründet trotz fehlender Zulässigkeit des Rechtsmittels; Eröffnung eines nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs bei einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de

    Einspruchsentscheidung im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht mit Klage anfechtbar; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet keine Klagemöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.05.2008 - VI R 12/05

    Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit

    Auszug aus BFH, 19.07.2010 - I B 207/09
    Eine in diesem Sinne eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" (dazu Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 8. Mai 2008 VI R 12/05, BFHE 222, 196, BStBl II 2009, 116, m.w.N.) nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (…BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer …

    Auszug aus BFH, 19.07.2010 - I B 207/09
    Eine in diesem Sinne eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" (dazu Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 8. Mai 2008 VI R 12/05, BFHE 222, 196, BStBl II 2009, 116, m.w.N.) nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (…BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400).
  • BFH, 04.11.2008 - V B 114/08

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 19.07.2010 - I B 207/09
    Eine in diesem Sinne eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" (dazu Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; vom 8. Mai 2008 VI R 12/05, BFHE 222, 196, BStBl II 2009, 116, m.w.N.) nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 29/13

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an …

    Ist die Erklärung des Angehörigen eines steuerberatenden Berufs hingegen zweifelsfrei und eindeutig, so kann sie auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2010 I B 207/09, BFH/NV 2011, 48, m.w.N.).

    Angesichts der mitgeteilten Zweifel an der Zulässigkeit der Klage verbietet sich ferner die Annahme, der Klageantrag könne in dem vom FG vertretenen Sinne umgedeutet werden, weil sein Wortlaut auf einem offensichtlichen Rechtsirrtum beruhe und nicht den wirklichen Willen der Klägerin (bzw. ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten) wiedergebe (vgl. auch insoweit Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 48).

  • BFH, 02.12.2020 - V B 25/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit

    Dabei ist die eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes rechtsschutzgewährender Auslegung nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt auszulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 19.07.2010 - I B 207/09, BFH/NV 2011, 48).
  • BFH, 14.01.2025 - VII R 21/22

    Auslegung einer Prozesserklärung

    Rn. 26 Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes rechtsschutzgewährender Auslegung ist eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters allerdings nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt auszulegen (BFH-Beschlüsse vom 02.12.2020 - V B 25/20 (AdV), BFHE 271, 48, BStBl II 2021, 263, Rz 25 und vom 19.07.2010 - I B 207/09, Rz 8).
  • BFH, 24.06.2025 - V B 72/23

    Auslegung von Prozesserklärungen

    Ist die Erklärung des Angehörigen eines steuerberatenden Berufs hingegen zweifelsfrei und eindeutig, so kann sie auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (…z.B. Senatsbeschluss vom 04.11.2008 - V B 114/08, BFH/NV 2009, 400; BFH-Beschluss vom 19.07.2010 - I B 207/09, BFH/NV 2011, 48).
  • FG München, 24.07.2014 - 15 K 275/14

    AdV-Klage und Umdeutung

    Eine Klage gegen die die Aussetzung der Vollziehung ablehnende Einspruchsentscheidung ist unzulässig, weil nicht statthaft (Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 12. Mai 2000 VI B 266/98, BStBl II 2000, 536; Beschluss vom 19. Juli 2010 I B 207/09, BFH/NV 2011, 48).

    Eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann aber auch unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400, vom 19. Juli 2010 I B 207/09, a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 28.04.2016 - 8 K 3275/14

    Anforderungen an die Feststellung der für die Tarifentwicklung nach § 34a EStG …

    Eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann aber auch unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (…BFH-Beschlüsse vom 04.11.2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400; vom 19.07.2010 I B 207/09, BFH/NV 2011, 48).
  • FG Hessen, 19.09.2024 - 10 K 1231/22

    Unzulässigkeit einer Klage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der …

    Eine derart eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.07.2010 - I B 207/09, BFH/NV 2011, 48, Rn. 8).

    Daraus folgt, dass eine die AdV betreffende Einspruchsentscheidung nicht mit der Klage zum FG angefochten werden kann; eine solche Klage ist mithin nicht statthaft und damit unzulässig (BFH-Beschlüsse vom 19.07.2010 - I B 207/09, BFH/NV 2011, 48, Rn. 7, und vom 12.05.2000 - VI B 266/98, BFHE 192, 1, BStBl II 2000, 536, unter II.5).

  • FG Düsseldorf, 28.04.2016 - 8 K 3276/14

    Einkommensteuerliche Feststellung der für die Tarifermittlung nach § 34a EStG …

    Eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann aber auch unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (…BFH-Beschlüsse vom 04.11.2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400; vom 19.07.2010 I B 207/09, BFH/NV 2011, 48).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2026 - 1 K 917/24
    Die Auslegung einer Prozesserklärung darf jedoch nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der (verkörperten) Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. BFH…, Urteil vom 18.03.1998 - II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 19.07.2010 - I B 207/09, BFH/NV 2011, 48).
  • FG Saarland, 03.04.2020 - 2 K 1046/17

    Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an …

    Ist die Erklärung des Angehörigen eines steuerberatenden Berufs hingegen - wie vorliegend - zweifelsfrei und eindeutig, so kann sie auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (BFH vom 19. Juli 2010 I B 207/09, BFH/NV 2011, 48 , m.w.N.).
  • FG Sachsen, 02.03.2026 - 2 V 310/25

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (AdV-Verfahren) beim Finanzamt kein …

  • FG Hamburg, 13.11.2020 - 2 K 172/11

    Abgabenordnung: Keine Bindung des Gerichts an Auslegung von Rechtsbehelfen durch …

  • FG München, 12.08.2022 - 7 V 749/22

    Anforderung der Protokolle des der Gewinnausschüttung zugrundeliegenden …

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 7 K 334/13

    Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO als Unterbrechungsmaßnahme i. S. d. …

  • VG Meiningen, 18.01.2019 - 1 K 317/16

    Unterbrechung der Zahlungsverjährungsfrist durch die Aussetzung der Vollziehung …

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