Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1958 - I B 211.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit der Zulassung zu einem Beruf oder der weiteren Ausübung eines Berufs von der persönlichen Eignung - Anforderungen an die Stimmenmehrheit für einen Beschluss des Disziplinarausschusses
Verfahrensgang
- VGH Bremen, 29.10.1957 - I A 51/56
- VGH Bremen, 29.10.1957 - I BA 79/56
- BVerwG, 12.09.1958 - I B 211.57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 12.09.1958 - I B 211.57
Die in der Rechtsprechung schon bisher allgemein vertretene Ansicht, daß aber auch die Freiheit der Berufswahl ihrem Wesen nach gewissen Einschränkungen unterworfen sei, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - bestätigt.
- BVerwG, 04.10.1962 - I C 97.61
Rechtsmittel
Die zu dem Gesetz in diesen Ländern ergangenen Durchführungsverordnungen, die das Prüfungsverfahren im einzelnen regeln, sind aber, obwohl sie inhaltlich sonst völlig übereinstimmen, kein Bundesrecht geworden, soweit sie das Prüfungsverfahren für Wirtschaftsprüfer regeln, weil die hessischen Durchführungsverordnungen erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen worden sind, insoweit also beim Inkrafttreten des Grundgesetzes noch kein einheitliches Recht gegolten hat (Art. 125 Nr. 1 GG), und weil das beim Zusammenbruch geltende Wirtschaftsprüferrecht auf einer Ländervereinbarung, also nicht auf Reichsrecht beruhte (Art. 125 Nr. 2 GG) (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. September 1958 - BVerwG I B 211.57 - und vom 21. Oktober 1959 - BVerwG I B 142.58 -). - BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
Rechtsmittel
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gehört wegen seines engen Zusammenhanges mit dem Wirtschaftsrecht auf Grund des Art. 74 Nr. 11 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung (so auch Beschluß des Senatsvom 12. September 1958 - BVerwG I B 211.57 - und der noch nicht verabschiedete Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer, Drucksachen des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, Nr. 201 S. 32). - BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Rechtsmittel
Dies hat der Senat bereits in einemBeschluß vom 12. September 1958 (BVerwG I B 211.57) für die bremische Erste Durchführungsverordnung vom 4. Dezember 1948 (Brem. GBl. S. 238) ausgesprochen.
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