Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1963 - I B 4.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.1962 - I-49/62
- BVerwG, 14.05.1963 - I B 4.63
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 35.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse von 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 36.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1965 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 34.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
- BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 32.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 37.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß von 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 38.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1930 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 31.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetsungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 33.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse von 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965). - BVerwG, 15.12.1969 - IV B 112.69
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht
Ob die Dachgaube um deren Genehmigung es geht, baugestalterisch angemessen ist oder aber verunstaltend wirkt, beurteilt sich nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. die Art. 3 und 11 BayBauO und § 137 Abs. 1 VwGO) und kann zudem klärungsbedürftige Grundsatzfragen auch deshalb nicht aufwerfen, weil die Beurteilung ausschlaggebend von einer Würdigung der konkreten Umstände gerade dieses Falles abhängt (vgl. die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - und vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 -). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 30.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …
Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV 3 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
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Rechtsprechung
| BFH, 09.11.1965 - I B 4/63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 26.02.1992 - I R 16/90
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen …
Arbeitnehmer i. S. des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG sind nur die Personen, die in einem Dienstverhältnis i.S. des § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) zu dem Unternehmen stehen, für das der zu zerlegende Steuermeßbetrag festgesetzt worden ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. November 1965 I B 4/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 124, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz bis 1977, § 29, Rechtsspruch 22;… Hofmeister in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 29 GewStG Rdnr. 6;… Lenski / Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 29 Rdnr. 4;… Glanegger / Güroff, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., 1991, § 29 Rdnr. 5; vgl. auch § 31 i. V.m. § 24 Abs. 2 GewStG 1974). - FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 111/99
Maßstab für die Zerlegung festgesetzter einheitlicher Gewerbesteuermessbeträge ; …
Als Arbeitnehmer sind dabei nur solche Personen zu berücksichtigen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) zu dem Unternehmen stehen, für das der zu zerlegende Steuermessbetrag festgesetzt worden ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 9. November 1965 I B 4/63, HFR 1966, 124;… Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836; Abschn. 115 Satz 1 Gewebesteuerrichtlinien 1990 - GewStR -).Dass die Höhe der Vergütung der Klägerin an die KG nur die reinen Lohn- und Gehaltsaufwendungen umfasste, rechtfertigt nicht die Annahme von Lohnansprüchen der Arbeitnehmer an die Klägerin (BFH, Beschluss vom 9. November 1965 I B 4/63, HFR 1966, 124;… Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 181).
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