Rechtsprechung
| BFH, 18.03.2015 - I B 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erneute Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei geänderter Rechtslage
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 122 Abs 1, AO § 122 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, KStG § 34 Abs 13f
Erneute Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei geänderter Rechtslage - rechtsinformationen.bund.de
Erneute Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei geänderter Rechtslage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 1 AO, § 122 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 34 Abs 13f KStG 2002 vom 08.12.2010
Erneute Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei geänderter Rechtslage - IWW
§ 47 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1999, § ... 36 Abs. 7 des Körperschaftsteuergesetzes 1999, § 36 KStG, § 34 Abs. 13f KStG 2002, § 56 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 36 KStG 2002, § 122 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Inlaufsetzen der Klagefrist durch formlose Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Inlaufsetzen der Klagefrist durch formlose Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung - datenbank.nwb.de
Wirksame Bekanntgabe der Übermittlung eines abgelichteten Steuerbescheides nach zwischenzeitlicher Änderung der Rechtslage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 16.04.2014 - 4 K 2221/13
- BFH, 18.03.2015 - I B 47/14
- FG Hessen, 03.12.2015 - 4 K 727/15
- FG Hessen, 03.12.2015 - 7 K 797/15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
Zugang eines Steuerbescheids - Beweislast - Auslegung eines Klageantrags
Auszug aus BFH, 18.03.2015 - I B 47/14
Rn. 5 Da es an Letzterem fehlt und die Klägerin auch im Rahmen ihrer Beschwerdeschrift bestreitet, die Endeinspruchsentscheidung vom 19. November 2007 erhalten zu haben, erachtet es der Senat für sachgerecht, den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen, damit diese unter Berücksichtigung der Beweislast des FA über den Zugang des Verwaltungsakts entscheidet (vgl. § 122 Nr. 1 der Abgabenordnung; BFH-Urteil vom 29. April 2009 X R 35/08, BFH/NV 2009, 1777). - BFH, 04.10.1989 - V R 39/84
Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von …
Auszug aus BFH, 18.03.2015 - I B 47/14
Abgesehen davon, dass die Ablichtungen lediglich zu "Ihrer Kenntnis" (d.h. zum Zwecke der Unterrichtung) übersandt worden sind (s. dazu BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409), hat die Vorinstanz außer Acht gelassen, dass das FA in dem genannten Schreiben ausdrücklich an seiner Ansicht zur Bekanntgabe der gemeinsam versandten Einspruchsentscheidungen festgehalten hat und die Klägerin --unter Einräumung einer Äußerungsfrist-- aufgefordert hat, zu den Einzelheiten des Posteingangs sowie der Posteingangskontrolle ihrer Bevollmächtigten Stellung zu nehmen. - BFH, 23.02.1994 - X R 27/92
Auszug aus BFH, 18.03.2015 - I B 47/14
Zwar hat das FG im Ausgangspunkt zu Recht angenommen, dass die Übermittlung der Ablichtung eines Steuerbescheides die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntgabe auch dann erfüllen kann, wenn der Beamte bei der Übermittlung der Kopie in der Annahme, die Urschrift sei bereits bekanntgegeben, nicht die Vorstellung hatte, dadurch eine Bekanntgabe zu bewirken (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768).
- BFH, 23.08.2017 - I R 52/15
Bestimmtheit/Bestimmbarkeit des Inhaltsadressaten
Es hat ohne weitere Erörterung offensichtlich angenommen, dass die Übermittlung der Kopien die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntgabe auch dann erfüllen kann, wenn der Beamte der Behörde bei der Übermittlung der Kopie in der Annahme, die Urschrift sei bereits bekanntgegeben (hier: durch öffentliche Zustellung), nicht die Vorstellung hatte, dadurch eine Bekanntgabe zu bewirken (…z.B. BFH-Urteil vom 23. Februar 1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768; s. insoweit Senatsbeschluss vom 18. März 2015 I B 47/14, BFH/NV 2015, 808).Dagegen spricht, dass die Kopien lediglich zum Zwecke der Unterrichtung übersandt wurden (…s. dazu BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409; Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 808), da das FA im ergänzenden Schreiben vom 13. Juli 2010 und nochmals im Einspruchsverfahren mit Erörterungsschreiben vom 5. November 2010 auf die öffentliche Zustellung am 19. Mai 2009 und eine wirksame Bekanntgabe (bzw. den Ablauf der Einspruchsfrist am 22. Juni 2009) hingewiesen hat.
- VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998
Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion
Rn. 39 - ob die elektronische Übermittlung am 20. Juni 2022 mit einem gem. Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG erforderlichen Bekanntgabewillen erfolgte, obwohl im Übermittlungstext von einer Übersendung "vorab" die Rede ist und im Übrigen auf das noch im Postweg zuzugehende Original verwiesen wird (…vgl. BFH, U.v. 4.10.1989 - V R 39/84 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 18.3.2015 - I B 47/14 - juris Rn. 4;… OVG MV, U.v. 24.3.2015 - 1 L 313/11 - NordÖR 252 = juris Rn. 58;… Tegethoff a.a.O. § 41 Rn. 41;… Baer a.a.O. § 41 Rn. 58;… Stelkens a.a.O. § 41 Rn. 87) sowie. - FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19
Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung …
Rn. 48 Dementsprechend schadet es nicht, wenn der handelnde Finanzbeamte bei Übersendung einer Kopie oder des Abdrucks sich der Bekanntgabe- bzw. Heilungswirkung dieser Übersendung nicht im Klaren war, weil er von der Wirksamkeit der ursprünglich vorgesehenen Bekanntgabe ausging - hier gegenüber der … Steuerberatungsgesellschaft mbH - (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 18. März 2015 I B 47/14, BFH/NV 2015, 808; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2013 10 K 10008/09, EFG 2013, 912; FG Hamburg, Urteil vom 2. Februar 2010 3 K 225/09, EFG 2010, 927).
- FG Köln, 08.11.2021 - 11 V 1709/21
Wirksame Bekanntgabe eines ändernden Einkommenssteuerbescheids
Zwar kann die Übermittlung oder Übergabe einer Kopie die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntgabe auch dann erfüllen, wenn der Beamte bei der Übermittlung der Kopie in der Annahme, die Urschrift sei bereits bekanntgegeben, nicht die Vorstellung hatte, dadurch eine Bekanntgabe zu bewirken (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23.8.2017 - I 52/15, BFH/NV 2018, 401; BFH-Beschluss vom 18.3.2015 - I B 47/14, BFH/NV 2015, 808). - FG München, 26.07.2016 - 6 K 97/15
Ausschüttung von Kapitalerträgen an die Gesellschafter
Es ist daher gegebenenfalls unter Rückgriff auf die Veranlagungsakten zu klären, wie der Empfänger den Bescheid verstehen konnte (vgl. etwa BFH-Urteil vom 12. September 2013 III R 16/11, BFH/NV 2014, 320 und BFH-Beschluss vom 18. März 2015 I B 47/14, BFH/NV 2015, 808). - FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 1 K 3807/15
Vollstreckbarkeit von Steuerbescheiden nach der Eröffnung des …
Zwar kann die Übermittlung der Ablichtung die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntgabe auch dann erfüllen, wenn der Beamte bei der Übermittlung der Kopie in der Annahme, die Urschrift sei bereits bekanntgegeben, nicht die Vorstellung hatte, dadurch eine Bekanntgabe zu bewirken (z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2015 I B 47/14, BFH/NV 2015, 808). - FG Münster, 16.08.2022 - 6 K 2755/21
Einlegung des Einspruchs innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des …
Zwar kann die Übermittlung oder Übergabe einer Kopie die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntgabe auch dann erfüllen, wenn der Beamte bei der Übermittlung der Kopie in der Annahme, die Urschrift sei bereits bekanntgegeben, nicht die Vorstellung hatte, dadurch eine Bekanntgabe zu bewirken (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23.8.2017 - I R 52/15, BFH/NV 2018, 401; BFH-Beschluss vom 18.3.2015 - I B 47/14, BFH/NV 2015, 808).
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