Rechtsprechung
| BFH, 19.02.1970 - I B 48/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einigung der Beteiligten - Kosten des Verfahrens - Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung - Kostenverteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 231
- BStBl II 1970, 431
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.02.1968 - VI R 35/67
Beteiligte des Rechtsstreits - Erklärung der Erledigung - Steuerprozeß - Einigung …
Auszug aus BFH, 19.02.1970 - I B 48/69
Die Einigung kann aber als Anhalt für die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache nach § 138 Abs. 1 FGO dienen (Beschluß des BFH VI R 35/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 403, BStBl II 1968, 352). - BFH, 14.01.1969 - II R 71/67
Spezialfahrzeuge - Privater Fahrzeughalter - Schlachthofabfälle - Konfiskate - …
- BFH, 16.02.1993 - VII B 254/91
Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Eine solche Einigung ist zwar für das Gericht nicht bindend, sie kann jedoch als Anhalt für die Kostenentscheidung dienen, sofern die Kostenverteilung nicht dem Verfahrensrecht widerspricht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1968 VI R 35/67, BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352, 353, vom 19. Februar 1970 I B 48/69, BFHE 98, 231, BStBl II 1970, 431, und vom 3. November 1972 I B 7/71 n.v.). - BFH, 03.03.1995 - II R 181/85 Die von den Beteiligten vereinbarte Kostenregelung widerspricht damit nicht Verfahrensrecht (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 19. Februar 1970 I B 48/69, BFHE 98, 231, BStBl II 1970, 431 [BFH 19.02.1970 - I B 48/69]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1969 - I B 48.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1969 - IV A 23/69
- BVerwG, 24.10.1969 - I B 48.69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63
Beruf
Auszug aus BVerwG, 24.10.1969 - I B 48.69
Die Zuverlässigkeit einer Person muß daher nach der Eigenart des von ihr betriebenen Gewerbes beurteilt werden (BVerwGE 22, 286 [BVerwG 04.11.1965 - I C 6/63] [296]).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
Eintragung in die Handwerksrolle - Personenbezogenheit - Löschung - …
Denn mit diesem Erfordernis wird namentlich sichergestellt, dass, wie es für die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.1969, GewArch 1970, 10), im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer auch tatsächlich ein Handwerk in diesem Handwerkszweig ausgeübt wird.Zu diesen Merkmalen gehören etwa die Ablegung der Meisterprüfung (§ 7 Abs. 1 HwO), im Fall der Personengesellschaften ein in diesem Sinne qualifizierter Gesellschafter (§ 7 Abs. 4 HwO), das Vorliegen einer Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO), die Existenz (zumindest) einer handwerklichen Betriebsstätte im Kammerbezirk (BVerwG, Urteil vom 25.09.1969, GewArch 1970, 10) und die rechtliche Zulässigkeit des ausgeübten Handwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.1992, GewArch 1992, 339), nicht jedoch, wie dargelegt, die Anzahl und die örtliche Lage der im Kammerbezirk unterhaltenen mehreren Betriebsstätten.
- BVerwG, 27.11.1992 - 1 B 204.92
Gewerberecht: Versagung der Reisegewerbekarte
Der Kläger führt aus, das Berufungsgericht sei von einem in dem Beschluß vom 24. Oktober 1969 - BVerwG 1 B 48.69 - (Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 27 = GewArch 1970, 10) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, wonach sich die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit nach der Eigenart des jeweils in Betracht kommenden Gewerbes richten. - VGH Baden-Württemberg, 20.08.2009 - 6 S 54/09
Widerruf einer unter Widerrufsvorbehalt erteilten Buchmacherkonzession
Geht man - wie das Verwaltungsgericht und die Beteiligten - von der Anwendung allgemeiner gewerberechtlicher Grundsätze zur Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden aus, so muss sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - wenn es sich um die Untersagung des ausgeübten Gewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO, nicht um eine erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO handelt - die Unzuverlässigkeit auf das tatsächlich ausgeübte Gewerbe beziehen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 11.11.1996, GewArch 1997, 68; Beschl. vom 24.10.1969, GewArch 1970, 10;… Urt. vom 05.08.1965, GewArch 1966, 9, 10; je m.w.N.).
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