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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 31.01.1968 | OVG Berlin, 15.05.1968

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1967 - I B 49.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,7357
BVerwG, 03.06.1967 - I B 49.67 (https://dejure.org/1967,7357)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1967 - I B 49.67 (https://dejure.org/1967,7357)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1967 - I B 49.67 (https://dejure.org/1967,7357)
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Wird zitiert von ...

  • FG Saarland, 25.04.1997 - 1 V 65/97

    Gewerbesteuer; Verhältnis von Feststellungsbescheid und Gewerbesteuermeßbescheid

    Ihre Aussetzung der Vollziehung hat wegen der Regelung in § 35 b GewStG auch die Aussetzung der Vollziehung des möglicherweise bestandskräftigen Gewerbesteuermeßbescheides zur Folge (BFH, Beschluß vom 23.8.1966 1 B 1/66, BStBl. III 1966, 651; BFH, Beschluß vom 31.8.1968 1 B 49/67, BStBl. II 1968, 350).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.1968 - I B 49/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1625
BFH, 31.01.1968 - I B 49/67 (https://dejure.org/1968,1625)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1968 - I B 49/67 (https://dejure.org/1968,1625)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - I B 49/67 (https://dejure.org/1968,1625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung - Angefochtener Einkommensteuerbescheid - Tilgung der Steuerschuld - Gewerbesteuer-Meßbescheid - Folgebescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 347
  • BStBl II 1968, 350
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.08.1966 - I B 1/66
    Auszug aus BFH, 31.01.1968 - I B 49/67
    Wie der erkennende Senat im Beschluß I B 1/66 vom 23. August 1966 (BFH 86, 749, BStBl III 1966, 651), dem die Vorinstanz gefolgt ist, im einzelnen dargelegt hat, genügt es, wenn der Einkommensteuerbescheid angefochten wird und in dem Verfahren über die strittigen gewerblichen Einkünfte zu entscheiden ist.

    Die Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO bringt den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck, daß dann, wenn die Entscheidung über den angefochtenen Bescheid sich unmittelbar auf andere Bescheide auswirkt, die Aussetzung der Vollziehung sich nicht auf den angefochtenen Bescheid beschränken, sondern sich auch auf die von ihm abhängigen Bescheide erstrecken soll (Beschluß des BFH I B 1/66, a. a. O.).

  • FG Köln, 29.01.2018 - 15 V 3279/17

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Festsetzung von …

    Rn. 43 Im vorgenannten BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 (VIII R 413/83, BStBl II 1988, 240) verweist der BFH auf einen Beschluss vom 31. Januar 1968 (I B 49/67, BStBl II 1968, 350).

    Der beschließende Senat weicht mit seiner Entscheidung möglicherweise von tragenden Ausführungen im BFH-Beschluss vom31. Januar 1968 (I B 49/67, BStBl II 1968, 350) ab.

  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung - …

    Entgegen der Ansicht des BMF kann die Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids auch nicht auf den Beschluß des BFH vom 31. Januar 1968 I B 49/67 (BFHE 91, 347, BStBl II 1968, 350) gestützt werden.

    Der Entscheidung I B 49/67 lag insofern eine besondere Fallgestaltung zugrunde, als in dem dort entschiedenen Fall eine Vollziehungsaussetzung des Einkommensteuerbescheids nicht mehr in Betracht kam, weil die Einkommensteuerschuld bereits getilgt war.

  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 412/83

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach ergehen eines …

    Entgegen der Ansicht des BMF kann die Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids auch nicht auf den Beschluß des BFH vom 31. Januar 1968 I B 49/67 (BFHE 91, 347, BStBl II 1968, 350) gestützt werden.

    Der Entscheidung I B 49/67 lag insofern eine besondere Fallgestaltung zugrunde, als in dem dort entschiedenen Fall eine Vollziehungsaussetzung des Einkommensteuerbescheids nicht mehr in Betracht kam, weil die Einkommensteuerschuld bereits getilgt war.

  • BFH, 06.07.1972 - VIII B 48/71

    Voraussetzungen für Vollziehungsaussetzung eines bestandskräftigen …

    Gleichwohl bleibt Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung des bestandskräftigen Folgebescheides (hier: Gewerbesteuermeßbescheides), daß die Vollziehung des Grundlagenbescheides (hier: Einkommensteuerbescheides) ausgesetzt ist oder die Möglichkeit seiner Aussetzung nur deshalb nicht besteht, weil infolge Entrichtung der Steuerschuld eine Aussetzung entfällt (BFH-Beschluß I B 49/67 vom 31. Januar 1968, BFH 91, 347, BStBl II 1968, 350).

    Ein Fall, wie ihn der BFH in seinem Beschluß I B 49/67 vom 31. Januar 1968 (a. a. O.) entschieden hat, liegt gleichfalls nicht vor.

  • BFH, 24.10.1979 - I S 8/79

    Rechtskräftiges Urteil im Gewerbesteuermeßbetragsverfahren schließt …

    Demzufolge kann nach dem Beschluß des BFH vom 31. Januar 1968 I B 49/67 (BFHE 91, 347, BStBl II 1968, 350) die Vollziehung eines Gewerbesteuermeßbescheids ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids erfüllt sind (§ 69 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von …

    Rn. 41 Ist, wie vorliegend, die sich aus dem Grundlagenbescheid ergebende Schuld bereits getilgt und kommt deshalb ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheides (hier: Umsatzsteuerbescheide für 2010 bis 2016) nicht in Betracht, ist ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Folgebescheide zu bejahen, weil der Steuerpflichtige anderenfalls überhaupt keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen die steuerlichen Auswirkungen des Grundlagenbescheids erlangen könnte (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 413/83, BFHE 151, 319, BStBl II 1988, 240; BFH-Beschluss vom 31. Januar 1968 I B 49/67, BFHE 91, 347, BStBl II 1968, 350; a.A. FG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2018 15 V 3279/17, EFG 2018, 527).
  • BFH, 24.03.1975 - IV S 22/74

    Ablehnender Bescheid - Gewinn eines Gewerbebetriebs - Zurechnung - Negativer …

    Der Senat kann offen lassen, ob diese Ausnahme nur eingreift, wenn die Vollziehung des Grundlagenbescheides tatsächlich ausgesetzt ist oder ob es genügt, daß die materiellen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheides gegeben sind (in diesem Sinne offenbar der Beschluß des BFH vom 31. Januar 1968 I B 49/67, BFHE 91, 347, BStBl II 1968, 350).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 15.05.1968 - I B 49.67   

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https://dejure.org/1968,15632
OVG Berlin, 15.05.1968 - I B 49.67 (https://dejure.org/1968,15632)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.05.1968 - I B 49.67 (https://dejure.org/1968,15632)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Mai 1968 - I B 49.67 (https://dejure.org/1968,15632)
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