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| BVerwG, 10.05.1955 - I B 51.54 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 10.05.1955 - I B 51.54
Die Zulassung der Revision wegen der bezeichneten Frage ist daher schon deswegen nicht gerechtfertigt, weil die Klärung dieser Frage in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht zu erwarten wäre (Beschluß des Senatsvom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 -). - BVerwG, 08.12.1953 - I C 4.53
Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gegen die Festsetzung …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1955 - I B 51.54
Dieser Begriff ist ein allgemeiner, auch bundesrechtlicher (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Dezember 1953 - BVerwG I C 4.53 -). - VGH Hessen, 17.08.1951 - OS 56/50
Gemeindeeinrichtungen sind regelmäßig öffentliche Einrichtungen
Auszug aus BVerwG, 10.05.1955 - I B 51.54
Das von dem Verwaltungsgerichtshof als abweichend angeführte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 1951 (DVBl. 1951 S. 737) bezieht sich nicht auf einen Umlegungsbeschluß, sondern auf eine Verfügung anderer Art. Auch ein Fall des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG liegt daher nicht vor.
- BVerwG, 06.08.1955 - I B 73.55
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Der Senat hat in dem Umlegungsbeschluß nach der Reichsumlegungsordnung und in dem Umlegungsbeschluß nach dem bremischen Umlegungsrecht einen im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbaren Verwaltungsakt gesehen (vgl. Urteil des Senatsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 - Beschluß des Senatsvom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -). - BVerwG, 21.06.1956 - I C 10.55
Rechtsmittel
Denn wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, verbietet sich mit Rücksicht auf die Vorschrift des Art. 99 GG, nach welcher eine Zuständigkeit von Bundesgerichten für die Entscheidung landesrechtlich geregelter Sachgebiete nur durch Landesrecht begründet werden kann, eine Ausdehnung des Begriffs des Bundesrechts im Sinne des § 56 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - auf übereinstimmend geltende Landesrechte(Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -, 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 - und19. Oktober 1955 - BVerwG I B 144.55 -). - BVerwG, 09.09.1958 - I B 72.58
Antrag auf Aufhebung einer Baugenehmigung ein Jahr nach Errichtung der Anlage - …
Daran wird auch dadurch nichts geändert, daß bestimmte Vorschriften dieser Bauordnung in anderen Bauordnungen wiederkehren (so ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. insbesondereBeschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - undvom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55;Urteil vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 -).
- BVerwG, 29.09.1958 - I B 82.58
Rechtsmittel
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist auch übereinstimmendes Landesrecht kein revisibles Recht im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften (vgl.Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - undvom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 -). - BVerwG, 13.02.1958 - I B 182.57
Ausgestaltung von Sinn und Zweck der umlegungsrechtlichen Vorschriften des …
Auch wenn die Vorschriften über den Beginn und die Wirkung des städtebaulichen Umlegungsverfahrens in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften im wesentlichen übereinstimmend geordnet sein sollten - was hier nicht näher erörtert zu werden braucht -, so ist eine Ausdehnung des Begriffs des Bundesrechtes im Sinne des § 56 BVerwGG auf übereinstimmend geltendes Landesrecht doch mit Rücksicht auf Art. 99 des Grundgesetzes, wonach eine Zuständigkeit von Bundesgerichten für die Entscheidung landesrechtlich geregelter Materien nur durch Landesrecht begründet werden kann, nicht statthaft (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -). - BVerwG, 17.09.1955 - I B 133.55
Rechtsmittel
Wie der Senat bereits in seinemBeschluß vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - ausgesprochen hat, verbietet sich eine Ausdehnung des Begriffs des revisiblen Bundesrechts im Sinne des § 56 BVerwGG auf übereinstimmende geltende landesrechtliche Regelungen, weil eine solche Auslegung mit Art. 99 des Grundgesetzes nicht vereinbar wäre, der bestimmt, daß die Zuständigkeit von Bundesgerichten für die Entscheidung landesrechtlich geregelter Sachgebiete nur durch Landesrecht, nicht also auch durch Bundesrecht begründet werden kann. - BVerwG, 01.12.1960 - I B 101.59
Voraussetzungen der Untersagung eines Spielhallenbetriebs an Sonntagen und …
Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat(Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -, vom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 -, vom 19. Oktober 1955 - BVerwG I B 144.55 - undUrteil vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 -), verbietet sich eine Ausdehnung des Begriffs des revisiblen Rechts im Sinne des § 56 BVerwGG auf übereinstimmende landesrechtliche Regelungen, weil eine solche Auslegung mit Art. 99 GG nicht vereinbar wäre. - BVerwG, 23.06.1959 - I B 177.58
Rechtsmittel
Er erfüllt demnach alle Voraussetzungen, die an einen Verwaltungsakt im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 MRVO 165 zu stellen sind (vgl. BVerwGE 2, 39;Beschlüsse vom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 undvom 20. Oktober 1956 - BVerwG I CB 83.56 -). - BVerwG, 19.10.1955 - I B 144.55
Rechtsmittel
Der Umstand, daß der Grundsatz der Baufreiheit in verschiedenen Landesrechten mit gleichem Inhalt wiederkehrt, begründet nicht seine Revisibilität (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 - undvom 17. September 1955 - BVerwG I B 133.55 -).
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