Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1955 - I B 55.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
Verfassungsmäßigkeit/Flurbereinigung; Enteignung/Flurbereinigung
Auszug aus BVerwG, 09.03.1955 - I B 55.54
Daß die Flurbereinigung nach der Reichsumlegungsordnung keine Enteignung im Sinne des Art. 14 des Grundgesetzes ist, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssenvom 9. November 1954 - BVerwG I B 145.53 (NJW 1955 S. 155) und BVerwG I B 146.53 - ausgesprochen. - BVerwG, 06.12.1954 - I B 180.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.1955 - I B 55.54
Diesen Auffassungen hat sich der Senat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1954 - BVerwG I B 180.53 - ebenfalls angeschlossen.
- BVerwG, 14.01.1971 - IV CB 145.68
Widerspruch/Planänderung, nachträgliche; Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; …
Da ein Verfahrensbeteiligter im gerichtlichen Verfahren nicht mehr mit Einwendungen gehört werden kann, die nicht den Gegenstand des Vorverfahrens gebildet haben (vgl. Beschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 55.54 - Urteil vom 21. Juli 1959 - BVerwG I C 39.59 - [BVerwGE 9, 93]), hat das Flurbereinigungsgericht zu Recht nur die bis zum Eintritt der Fiktionswirkung, am 21. März 1967 vorgebrachten Beschwerdepunkte einer rechtlichen Beurteilung unterzogen. - BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
Nach der Rechtsprechung des Senats zur Reichsumlegungsordnung kann ein Verfahrensbeteiligter im gerichtlichen Verfahren nicht mehr mit Einwendungen gehört werden, die er im Vorverfahren nicht geltend gemacht hat (vgl. BVerwG I B 55.54 vom 9. März 1955; BVerwG I B 96.54 vom 18. März 1955; vgl. auch Urteil vom 21. Juli 1959 [BVerwGE 9, 93 [BVerwG 21.07.1959 - I C 39.59]]). - BVerwG, 08.12.1955 - I B 102.55
Rechtsmittel
Diese auch von dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegte Auffassung entspricht den überkommenen Grundsätzen der Flurbereinigung und der Rechtsprechung, die der Senat bereits mehrfach bestätigt hat (vgl.Beschlüsse vom 6. Dezember 1954 - BVerwG I B 180.53 -, vom 5. März 1955 - BVerwG I B 37.54 - undvom 9. März 1955 - BVerwG I B 55.54 -). - BVerwG, 04.11.1955 - I B 146.55
Rechtsmittel
Die Ziele der Umlegung, den zersplitterten ländlichen Grundbesitz durch Zusammenlegung einer besseren Bewirtschaftung zuzuführen - § 1 RUO - lassen sich nur erreichen, wenn der Grundsatz der wertgleichen Abfindung auf das Verhältnis des gesamten Altbesitzes zu der Gesamtabfindung beschränkt bleibt (vgl.Beschlüsse des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1954 - BVerwG I B 180.53 -, vom 5. März 1955 - BVerwG I B 37.54 - undvom 9. März 1955 - BVerwG I B 55.54 -). - BVerwG, 18.03.1955 - I B 96.54
Rechtsmittel
Insoweit liegt keine noch klärungsbedürftige Rechtsfrage vor (vgl. Beschluß des Senatsvom 9. März 1955 - BVerwG I B 55.54 -).
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