Rechtsprechung
| BVerwG, 28.12.1965 - I B 57.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1965 - 2 A 18/65
- BVerwG, 28.12.1965 - I B 57.65
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - I B 57.65
Um seine Befugnis dazu klarzustellen, klagte er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 230) auf Feststellung, daß sein Expreß-Schuhbetrieb im gegenwärtigen Zustand ohne Eintragung in die Handwerksrolle geführt werden darf.Nach der tatsächlichen Feststellung des Berufungsgerichts, die mangels hiergegen gerichteter Rügen das Revisionsgericht bindet (§ 137 Abs. 2 VwGO), hat die Beklagte im Laufe des Rechtsstreits wiederholt erklärt, sie werde sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 230) über die Abgrenzung eines handwerksmäßigen vom nicht-handwerksmäßigen Gewerbebetrieb, insbesondere bei Schuhinstandsetzungsbetrieben, richten und die Schuh-Expreßbar des Klägers nicht als Handwerksbetrieb ansehen, wenn er bei ihrer Wiedereröffnung die vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten Grenzen einhalte.
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - I B 57.65
Die zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 92) sei überholt und überdies unrichtig angewendet.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 27.07.1966 - I B 57.65 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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