Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.1953 - I B 57.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1955, 15
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 06.03.1958 - II B 51.57
Rechtsmittel
Insbesondere ist weiterhin bereits geklärt, daß zwar einerseits die Absicht, die Niederlassung an einen bestimmten Ort später wieder aufzugeben und an den alten Wohnsitz zurückzukehren (oder einen Wohnsitz an einem anderen Ort zu begründen) der Begründung eines neuen Wohnsitzes nicht entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 -;Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - MDR 1954 S. 15), daß aber andererseits durch den Domizilwillen allein, dessen Umsetzung in die Tat mangels einer tatsächlichen Niederlassung am erstrebten Wohnsitz nicht ausführbar ist, kein Wohnsitz begründet werden kann (BVerwG, Beschluß vom 13. März 1957 - BVerwG V B 399.56 - S. 2/3). - BVerwG, 20.03.1957 - VI B 181.56
Rechtsmittel
Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - undBeschluß vom 4. April 1956 - BVerwG IV B 037.55 -) hinreichend geklärt und bedarf daher keiner Klärung mehr. - BVerwG, 04.04.1956 - IV B 037.55
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage des Begriffs des …
Paß der bürgerlich-rechtliche Begriff des Wohnsitzes (§ 7 BGB) auch für Zwecke des Flüchtlingsrechts maßgebend ist, hat der erkennende Senat in BVerwG IV A 90.53 und BVerwG IV A 184.53 im Hinblick auf das Soforthilferecht und der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - im Hinblick auf § 1 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) - BVFG - ausgesprochen. - BVerwG, 28.03.1963 - II C 47.60
Begriff des Wohnsitzes - Aufgabe eines Wohnsitzes - Versäumung des …
Zur Aufgabe des Wohnsitzes im Sinne des § 7 Abs. 3 BGB genügt die Aufgabe der bisherigen tatsächlichen Niederlassung und ein dahin gehender rechtsgeschäftlicher Willensakt (ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - undvom 4. April 1956 - BVerwG IV B 037.55 -). - BVerwG, 09.02.1954 - I B 108.53
Rechtsmittel
Der Senat hat vielmehr schon durchBeschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - in gleichartigem Zusammenhang dahin entschieden: "Die Frage der Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes ist zwar eine Rechtsfrage aus dem Bundesrecht (§ 7 BGB), die grundsätzliche Bedeutung hat.
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