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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1997 - I B 6/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7685
BFH, 21.05.1997 - I B 6/97 (https://dejure.org/1997,7685)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1997 - I B 6/97 (https://dejure.org/1997,7685)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - I B 6/97 (https://dejure.org/1997,7685)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Kommt es bei seiner Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zum Ergebnis, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter Gehälter in der streitigen Höhe nicht gezahlt hätte, liegt darin eine tatsächliche Feststellung, an die das Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO regelmäßig gebunden ist (…BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1999 I B 140/98, BFH/NV 1999, 1516; vom 21. Mai 1997 I B 6/97, BFH/NV 1997, 904).
  • BFH, 24.01.2001 - I S 10/00

    Beteiligung an einer Gesellschaft - Rückständige Gehaltszahlungen - Rücklagen - …

    Würdigt das FG die Umstände des Einzelfalles dahin gehend, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die streitigen Aufwendungen nicht getätigt hätte, liegt darin eine tatsächliche Feststellung, an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO regelmäßig gebunden ist (…Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1999 I B 140/98, BFH/NV 1999, 1516; vom 21. Mai 1997 I B 6/97, BFH/NV 1997, 904).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 6 K 312/96

    Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen; Spenden als freiwillige Ausgaben ohne …

    Würdigt das Finanzgericht die Umstände des Einzelfalles dahingehend, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die streitigen Ausgaben nicht vorgenommen hätte, so liegt darin eine tatsächliche Feststellung, an die der BFH grundsätzlich gebunden ist (Beschluß des BFH vom 21.5.1997 I B 6/97, BFH/NV 1997, 904).
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