Rechtsprechung
| BFH, 08.01.1975 - I B 61/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Beweistermin - Ladung als Zeuge - Genügende Entschuldigung - Entschuldigtes Ausbleiben - Bestimmung eines anderen Termins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 114, 404
- NJW 1975, 1248
- BStBl II 1975, 305
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 72/02
Zeugnispflicht: Nichterscheinen eines als Zeugen geladenen Rechtsanwalts wegen …
Inwieweit Einschränkungen dieses Vorrangs entsprechend BFH, NJW 1975, 1248, für den Fall zu machen wären, dass kein Einverständnis der Auftraggeber mit einer Vertreterbestellung besteht, bleibt offen.Die für diese Fallgestaltung den Vorrang der Zeugnispflicht einschränkende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (NJW 1975, 1248) kann deshalb nicht eingreifen.
- BFH, 10.01.1986 - IX B 5/85
Kostentragung bei Beschwerde - Ausbleiben eines Zeugen - Auferlegung von Kosten - …
Der I. und VIII. Senat des BFH haben der Abweichung von ihren Entscheidungen vom 8. Januar 1975 I B 61/74 (BFHE 114, 404, BStBl II 1975, 305) bzw. vom 19. Juni 1980 VIII B 26/79 (BFHE 131, 265, BStBl II 1981, 57) und vom 22. Juni 1984 VIII B 122/83 (nicht veröffentlicht) zugestimmt. - BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71, BFHE 114, 404) bezweckt § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG, die Tarifprogression bei zusammengeballten Entlohnungen für die Tätigkeit mehrerer Jahre auszuschalten.
- VGH Hessen, 26.08.1991 - 7 TE 642/91
Genügende Entschuldigung für das Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen …
Auch wenn im allgemeinen öffentlich-rechtliche Pflichten wie die Zeugnispflicht privaten Interessen vorgehen (vgl. BFH, Beschl. v. 8. Januar 1975 - I B 61/74 -, BB 1975, 406), so konnte dem Beschwerdeführer dennoch nicht abverlangt werden, daß er den Gerichtstermin am 12. Juli 1989 wahrnahm und sich dadurch der Möglichkeit begab, einen für sein Studium erforderlichen Übungsschein zu erlangen, auf den er während des gesamten Semesters hingearbeitet und dessen Erteilungsvoraussetzungen er bereits zur Hälfte erfüllt hatte. - BFH, 10.11.1987 - V B 66/85
Erhebung eines Ordnungsgeldes wegen unentschuldigten Ausbleibens eines Zeugen
Die öffentlich-rechtliche Pflicht des Zeugen, zum Termin der Beweisaufnahme zu erscheinen (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Januar 1975 I B 61/74, BFHE 114, 404, BStBl II 1975, 305), führt im Falle des Ausbleibens u.a. zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise von Ordnungshaft (§ 380 Abs. 1 Satz 2 ZPO). - BFH, 19.06.1980 - VIII B 26/79
Ordnungsgeld - Vernehmungstermin - Zeuge
Der Beschwerdeführer ist daher entschuldigt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 8. Januar 1975 I B 61/74, BFHE 114, 404, BStBl II 1975, 305).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1974 - I B 61.74 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 21.05.1974 - II OE 115/73
- BVerwG, 26.08.1974 - I B 61.74
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