Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1962 - I B 62.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1962 - I B 62.62
Es ist anzunehmen, daß der Kläger damit die Entscheidungen BVerwGE 1, 57 und 2, 349 meint; denn an den von ihm angegebenen Fundstellen ist anderes behandelt. Aber auch von den letztgenannten Entscheidungen weicht das Berufungsurteil nicht ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
Auszug aus BVerwG, 01.06.1962 - I B 62.62
Im Grundsätzlichen entsprechen die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts zum Gleichheitssatz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Mai 1955 [BVerwGE 2, 122] und Beschluß des Senats vom 8. August 1955 - BVerwG I B 54.55 -). - BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.06.1962 - I B 62.62
Es ist anzunehmen, daß der Kläger damit die Entscheidungen BVerwGE 1, 57 und 2, 349 meint; denn an den von ihm angegebenen Fundstellen ist anderes behandelt. Aber auch von den letztgenannten Entscheidungen weicht das Berufungsurteil nicht ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 08.08.1955 - I B 54.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.06.1962 - I B 62.62
Im Grundsätzlichen entsprechen die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts zum Gleichheitssatz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Mai 1955 [BVerwGE 2, 122] und Beschluß des Senats vom 8. August 1955 - BVerwG I B 54.55 -).
- BVerwG, 29.11.1965 - IV B 48.65
Zulässigkeit eines "Sommerhäuschens" im Außenbereich
Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt ausgesprochen, daß die bei Anwendung der §§ 29 ff. des Bundesbaugesetzes (BBauG) zu klärende Frage, ob das Bauvorhaben der Baugenehmigung bedarf, dem irrevisiblen Landes- bzw. Ortsrecht angehört (vgl. Beschlüsse des I. Senats vom 1. Juni 1962 - BVerwG I B 62.62 und I B 64.62 -). - BVerwG, 02.05.1967 - IV B 161.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für die …
Diese Ausführungen des Klägers können die Zulassung der Revision schon deshalb nicht rechtfertigen, weil die damit aufgeworfene Frage nach Landesrecht zu beantworten und in ihrer Beantwortung einer Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entzogen ist (§ 137 Abs. 1 VwGO; vgl. dazu Beschluß vom 1. Juni 1962 - BVerwG I B 62.62 -).
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