Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1982 - I B 98-99/81, I B 98/81, I B 99/81 |
Zitiervorschläge
BFH, Entscheidung vom 26.05.1982 - I B 98-99/81, I B 98/81, I B 99/81 (https://dejure.org/1982,3620)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - I B 98-99/81, I B 98/81, I B 99/81 (https://dejure.org/1982,3620)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 142; ZPO § 116 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe - Unterlassung der Rechtsverfolgung - Antragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 136, 62
- BStBl II 1982, 600
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus BFH, 26.05.1982 - I B 98/81
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dem Beschluß vom 3. Juli 1973 1 BvR 153/69 (BVerfGE 35, 348, 358) in der sachlichen Ausgestaltung des § 114 Abs. 4 ZPO a. F. keinen Verfassungsverstoß gesehen. - BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung - …
Auszug aus BFH, 26.05.1982 - I B 98/81
Die Eigentumsgarantie greift erst dann ein, wenn die Steuer den Pflichtigen übermäßig belastet, nämlich die Ausübung des Eigentumsrechts in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht (BFH-Urteil vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546, 563, BStBl II 1974, 572, 580, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG). - BFH, 31.07.1973 - VII R 125/71
Bewilligung des Armenrechts - Juristische Personen - Erfordernis der allgemeinen …
Auszug aus BFH, 26.05.1982 - I B 98/81
Nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Juli 1973 VII R 125/71 (BFHE 110, 176, BStBl II 1973, 851) muß in jedem Falle außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden können. - BGH, 20.09.1957 - VII ZR 62/57
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 26.05.1982 - I B 98/81
Das Erfordernis, daß die Interessen der Allgemeinheit berührt sein müssen, wenn die Rechtsverfolgung unterbleibe, muß eine über das Einzelinteresse hinausgehende Bedeutung haben (vgl. die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. September 1957 VII ZR 62/57, BGHZ 25, 183).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
Prozesskostenhilfe für juristische Person
Bei dem Merkmal des "allgemeinen Interesses" ist an Fälle zu denken, in denen die juristische Person, z. B. eine Gemeinde oder gemeinnützige Stiftung, an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert werden würde, wenn der Prozess nicht durchgeführt werde; ferner sollen juristische Personen geschützt werden, die sonst zur Entlassung einer großen Zahl von Arbeitnehmern schreiten müssten (BFH, Beschl. v. 31.07.1973 - VII R 125/71 -, BFHE 110, 176; Beschl. v. 26.05.1982 - I B 98-99/81, I B 98/81, I B 99/81 -, BFHE 136, 62).
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