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| BFH, 12.05.1999 - I B 98/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Körperschaftsteuer - Umsatzsteuer - Schätzungen - Änderungsbescheid - Erledigungserklärung - Revisionszulassungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 138 Abs. 1
Erledigungserklärung; Auslegung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.09.1967 - VI B 69/67
Klagebegehren - Erledigung in der Hauptsache - Änderung angefochtener Bescheide - …
Auszug aus BFH, 12.05.1999 - I B 98/98
a) Das Urteil des FG weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. September 1967 VI B 69/67 (BFHE 90, 259, BStBl II 1968, 35) und vom 14. Juli 1972 VI R 264/70 (BFHE 106, 284) ab.Der VI. Senat hat im Beschluß in BFHE 90, 259, BStBl II 1968, 35 zwar diese Frage verneint und die Auffassung vertreten, der Rechtsstreit erledige sich erst dadurch, daß das FA den zugesagten Änderungsbescheid erläßt.
Nur für den Fall, daß die Erledigungserklärungen unter einer solchen Bedingung stehen, gelten nach dem Urteil die Ausführungen im Beschluß in BFHE 90, 259, BStBl II 1968, 35.
- BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
Verfahren - Mündliche Verhandlung - Änderungsbescheid - Erledigung - Finanzamt
Auszug aus BFH, 12.05.1999 - I B 98/98
Daß Erledigungserklärungen, die in Zusammenhang mit einer Änderungszusage des FA stehen, stets als bedingte --und damit unwirksame-- Prozeßerklärungen auszulegen sind, läßt sich somit den beiden BFH-Entscheidungen nicht entnehmen (s.a. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121;… BFH-Beschluß vom 18. März 1992 XI S 16/91, BFH/NV 1992, 827; Lange, Steuer und Wirtschaft 1996, 137).Sie hat auch nicht dargelegt, daß das FG-Urteil von der BFH-Entscheidung in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 abweiche, da nach dieser Entscheidung das Verfahren --unabhängig von der Wirksamkeit des Widerrufs der Erledigungserklärung-- auf Antrag des Klägers fortzusetzen sei, wenn sich das FA nicht an die Änderungszusage halte.
- BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70
Auszug aus BFH, 12.05.1999 - I B 98/98
a) Das Urteil des FG weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. September 1967 VI B 69/67 (BFHE 90, 259, BStBl II 1968, 35) und vom 14. Juli 1972 VI R 264/70 (BFHE 106, 284) ab.Im Urteil in BFHE 106, 284 hat der VI. Senat diese Aussage aber relativiert.
- BFH, 18.03.1992 - XI S 16/91
Unwiderruflichkeit einer Erledigungserklärung
Auszug aus BFH, 12.05.1999 - I B 98/98
Daß Erledigungserklärungen, die in Zusammenhang mit einer Änderungszusage des FA stehen, stets als bedingte --und damit unwirksame-- Prozeßerklärungen auszulegen sind, läßt sich somit den beiden BFH-Entscheidungen nicht entnehmen (s.a. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121; BFH-Beschluß vom 18. März 1992 XI S 16/91, BFH/NV 1992, 827; Lange, Steuer und Wirtschaft 1996, 137).
- BFH, 25.05.2011 - IX B 141/10
Wirksamkeit einer auf einer irrigen Annahme beruhenden Prozesserklärung
Rn. 2 Es kann offenbleiben, ob die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), die in der Art einer Revisionsbegründung geltend machen, das Finanzgericht (FG) habe die als Widerruf auszulegende "Anfechtung" der von ihnen abgegebenen Erklärung zur Erledigung der Hauptsache unzutreffend ausgelegt und mithin als wirksam beurteilen sowie den Rechtsstreit fortführen müssen, einen Revisionszulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hinreichend dargelegt haben (…vgl. hierzu etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. April 1999 VII B 179/98, BFH/NV 1999, 1471; vom 12. Mai 1999 I B 98/98, BFH/NV 1999, 1487). - FG Hamburg, 14.04.2011 - 3 KO 201/10
FGO/ZPO/RVG-VV: Gebühren für Untätigkeitseinspruch und für Besprechung vor …
Rn. 71 bb) In der Regel kann daher schon nach einer Abhilfezusage das Verfahren beiderseits für erledigt erklärt werden (BFH vom 12. Mai 1999 I B 98/98, BFH/NV 1999, 1487; FG des Saarlandes vom 19. Juli 2000 1 K 77/00, Juris, Datev); es muss nicht abgewartet werden, bis die Verwaltung zusagegemäß abhilft (…vgl. BFH vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747, vorgehend FG Hamburg vom 28. Oktober 2003 III 219/02, EFG 2004, 832). - FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19
Kindergeldrückforderungen
Entsprechend ist die Erledigungserklärung der Beteiligten nicht inhaltlich mit einer entsprechenden Zusage der FamK, sie gehe ebenfalls von der von dem Kläger vertretenen Interpretation aus, verbunden worden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 1999 I B 98/98, BFH/NV 1999, 1487), so dass ein entsprechender Rechtsbindungswille der FamK weder dokumentiert noch sonst erkennbar ist.
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