Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1953 - I C 100.53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei Streit über Grund eines Anspruchs auf Enteignungsentschädigung - Prüfung des Wertes des enteigneten Gegenstandes innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Anforderungen an die Enteignungsentschädigung - Einleitung eines ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14Abs. 3 S. 4 GG- § 41 Abs. 5 Hess.Aufbaugesetz.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 14 Abs. 3 S. 4; HessAufbauges. § 41 Abs. 5
Papierfundstellen
- BVerwGE 1, 42
- NJW 1954, 525
- DVBl 1954, 295
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.12.1953 - I C 4.53
Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gegen die Festsetzung …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1953 - I C 100.53
ein Verwaltungsakt oder ein Ortsgesetz ist; denn jedenfalls ist gegen einen Fluchtlinienplan oder gegen einen im Planauslegungsverfahren ergangenen Einwendungsbescheid eine verwaltungsgerichtliche Anfechtungsklage mangels des erforderlichen Rechtsschutzinteresses des Klägers grundsätzlich unzulässig (Urteil des erkennenden Senats vom 8.12.1953 - BVerwG I C 4.53 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
(vgl. Böhmer, BVerfGE 56, 266 [287 ff., 293: abw. M.]: Bad. StGH, VerwRspr. 2, 411 [416]; Papier in Maunz/Dürig, GG , Art. 14 Rdnrn. 499-506; Kimminich in Kommentar zum Bonner Grundgesetz , Art. 14 Rdnr. 270: BVerwGE 1, 42 [43];… OVG Rheinland- Pfalz, NJW 1968, S. 2121;… Weber in Neumann/Nipperdey/Scheuner, Die Grundrechte, Bd. 2, S. 331 [381 ff.];… Schack, Enteignung "nur zum Wohle der Allgemeinheit", in BB 1961, S. 74 [75 f.]; Bullinger, Die Enteignung zugunsten Privater, in: Der Staat, 1. Bd. (1962), S. 449 [460; 477];… Frenzel, Das öffentliche Interesse als Voraussetzung der Enteignung, 1978, S. 75 f.;… Keller, Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung, 1967, S. 54 ff;… weitergehend: Hamann, Enteignung von Grundstücken zu Gunsten größerer industrieller Vorhaben, in BB 1957, S. 1258). - BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83
Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …
Dabei kann dahinstehen, ob sich dies bereits daraus ergibt, daß die genannte Maßnahme der Durchführung eines städtebaulichen Planes dient (vgl. BVerwGE 1, 42 [BVerwG 08.12.1953 - I C 100/53], andererseits aber Bryde in v. Münch, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 3. Aufl. 1985, RdNr. 80 zu Art. 14 mit weiteren Nachweisen), oder ob das Wohl der Allgemeinheit ein darüber hinausgehendes, gesteigertes, sachlich objektives öffentliches Interesse verlangt (…s. dazu Frenzel, Das öffentliche Interesse als Voraussetzung der Enteignung, 1978, S. 99 nebst Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).Eine Enteignung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil sie zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens erfolgt (BVerfGE 66, 248 [BVerfG 20.03.1984 - 1 BvL 28/82]; BVerwGE 1, 42 [BVerwG 08.12.1953 - I C 100/53]).
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Die Rechtsprechung hat aber den Gedanken entwickelt, daß die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte auch dann gegeben ist, wenn die Behörde "einen Entschädigungsanspruch gar nicht anerkannt hat und die Maßnahme aus diesem Grund angefochten wird" (BVerwGE 1, 42 [44]).
- BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51
Junktimklausel
Rn. 36 Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, die allerdings vorkonstitutionelle Enteignungsgesetze betrafen, die Auffassung vertreten, daß ein Gesetz bei fehlender oder unzureichender Regelung der Entschädigung nicht verfassungswidrig, sondern daß die Entschädigung ergänzend von den ordentlichen Gerichten festzusetzen sei (BVerwGE 1, 42 ff. [44] und 140 ff. [144]). - BVerwG, 26.03.1955 - I C 101.53
Anwendbarkeit der grundgesetzlichen Junktim-Klausel auf Enteignungen vor dem …
Sollte die Revision deshalb für zulässig gehalten werden, weil § 19 NatSchG und die Landschaftsschutzverordnung sich auf den Kläger als Enteignung ausgewirkt hätten, so könne nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1953 (DVBl. 1954 S. 295) der Enteignungscharakter von Verwaltungsakten, die auf vorkonstitutionelles Recht gestützt seien, im Verwaltungsstreitserfahren nicht geprüft werden.Selbst wenn man annehmen wollte, daß sie eine Enteignung enthielten eine Frage, über die das ordentliche Gericht zu entscheiden hätte (Urteil des Senats vom 8. Dezember 1953 - BVerwG I C 100.53, BVerwGE 1, 42) -, so wäre die Anordnung des Ausschlusses der Entschädigung nach der Rechtslage, wie sie zur Zeit des Erlasses des Reichsnaturschutzgesetzes bestand, gültig.
- BGH, 09.06.1983 - III ZR 41/82
Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei Verweisung auf den Verwaltungsrechtsweg …
Insoweit galt - wie bereits der HessVGH in seinem Urteil vom 14. April 1975 im Vorprozeß der Parteien ausgeführt hat - für § 110 HessWG nichts anderes als für Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG, für den diese Auslegung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher anerkannt war (BGHZ 4, 266, 272 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]; BVerwGE 1, 42).Der ebenfalls bereits seit 1963 vorliegende Spezialkommentar zum HessWG von Feldt (Anm. zu § 110) enthielt - noch eindeutiger - unter Hinweis auf BVerwGE 1, 42 ff. die Wendung:.
- BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung
In einem Rechtsstreit über die Höhe der Entschädigung entscheidet das ordentliche Gericht auch über die Vortrage, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt (BGHZ 15, 268, 270; BVerwGE 1, 42, 44; 39, 169, 172; 45, 250, 252). - BVerwG, 15.08.1974 - III C 74.72
Feststellung von Schäden im Zusammenhang mit einem Rückerstattungsverfahren - …
Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 8. Dezember 1953 - BVerwG I C 100.53 - (BVerwGE 1, 42 [44] mit weiteren Hinweisen) entschieden, daß auch für den Streit über den Grund eines Anspruchs aus Enteignungsentschädigung der Rechtsweg zu den ordentlichen Berichten und der Verwaltungsrechtsweg selbst dann nicht gegeben ist, wenn die Enteignungsbehörde einen Entschädigungsanspruch nicht anerkannt hat und die Maßnahme aus diesem Grunde angefochten wird (vgl. auch BVerwGE 39, 169 [171 ff.]). - BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53
Enteignungscharakter von Bausperren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66
Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle - …
Bereits in BVerwGE 1, 42 (44) hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen, daß bei Enteignung auch für den Streit über den Grund des Entschädigungsanspruchs (nur) der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben sei, weil von dem Streit über die Höhe des Anspruchs die Frage nach dem Grunde nicht zu trennen sei. - VG Osnabrück, 19.12.2007 - 1 A 202/04
- BVerwG, 27.06.1974 - III C 65.72
Gewährung von Entschädigung wegen Reparationsschäden für den Verlust eines Lkws - …
- BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
Flurbereinigungsbehörde/Zuständigkeit
- BVerwG, 14.07.1972 - IV C 81.69
Erstattung von Anwaltskosten eines Landabgabepflichtigen durch einen …
- BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72
Beanspruchung von Flächen zum Bau einer Autobahn
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 93.57
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine gegen eine Entscheidung einer …
- BVerwG, 27.08.1974 - IV B 44.74
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 08.06.1964 - I B 95.64
Festsetzung rückwärtiger Baulinien durch die Regierung - Festsetzung von …
- BVerwG, 02.05.1958 - I B 152.57
Außerordentliches Kündigungsrecht wegen einer Gebührenerhöhung für …
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