Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1960 - I C 137.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 28.11.1957 - I C 137.57
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 137.57
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1684
- DVBl 1961, 343
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.05.1955 - I C 133.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1960 - I C 137.57
Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof und auch vom Senat übernommen werden (BGHSt. Bd. 2 S. 274 [276]; BVerwGE 2, 110 [111]).
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; …
Das bedeutet, dass eine technische Vorrichtung vorhanden ist, die als "zweite Kraft" einen eigenständigen (selbstwirkenden) und für den Spielausgang ausschlaggebenden Einfluss auf den Spielerfolg ausübt (vgl. Urteil vom 9. Juni 1960 - BVerwG 1 C 137.57 - NJW 1960, 1684 = EzGewR § 33 c GewO Nr. 2). - BVerwG, 31.10.1960 - I B 43.58
Rechtsmittel
Weiterhin führt sie aus, daß der Senat in seinen in BVerwG I C 137.57 und BVerwG I C 160.59 ergangenen Urteilen vom 9. Juni 1960 zu unrecht den Glücksspielcharakter des Sektorenspieles bejaht habe.Der Senat hat die grundsätzlichen Rechtsfragen, die in dem vorliegenden Rechtsstreit auftauchen, bereits in seinenEntscheidungen vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 und BVerwG I C 160.59 - geklärt.
- BVerwG, 28.09.1982 - 1 C 139.80
Glücksspiel - Geschicklichkeitsspiel - Verlustgefahr - Spiel mit …
Die Erwägungen, die in diesem Zusammenhang dem Bundesverwaltungsgericht Veranlassung gegeben hätten, das sogenannte Sektorenspiel als Glücksspiel einzustufen (Urteil vom 9. Juni 1960 - BVerwG 1 C 137.57 -, NJW 1960, 1684), beanspruchten im vorliegenden Falle noch in einem verstärkten Maße Geltung; denn infolge des gegenüber dem Sektorenspiel erweiterten Umfanges des jeweiligen Gewinnsektors sei beim Roulette Opta I die Zahl der Zufallstreffer größer als beim Sektorenspiel. - BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74
Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit
Demgemäß lautet der Leitsatz des genannten Urteils: "Erlauben die Spielregeln verschiedene Spielweisen (...), von denen möglicherweise nur einige Glücksspiel sind, so ist das ganze Spiel ein Glücksspiel" (so auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 [NJW 1960, 1684 = Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 1] und BVerwG I C 160.59 - undvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 [a.a.O.] -). - BVerwG, 27.10.1966 - I C 71.65
Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit - Antrag auf Erteilung der …
Der Senat hat in dem Urteil vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 - (NJW 1960, 1684) dazu ausgeführt, unter Mechanismus verstehe der allgemeine Sprachgebrauch die Einrichtung einer Maschine, eines Werkes oder einer sonstigen technischen Vorrichtung; es müsse in das Spielgerät eine solche technische Vorrichtung eine zweite Kraft, eingebaut sein, die neben den allgemeinen physikalischen Gesetzen einen eigengesetzlichen Ablauf entwickele und damit ihrerseits selbstwirkend den Spielerfolg ausschlaggebend beeinflussen könne.
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| BVerwG, 28.11.1957 - I C 137.57 |
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- BVerwG, 28.11.1957 - I C 137.57
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 137.57
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