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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1956 - I C 150.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,406
BVerwG, 15.11.1956 - I C 150.54 (https://dejure.org/1956,406)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1956 - I C 150.54 (https://dejure.org/1956,406)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1956 - I C 150.54 (https://dejure.org/1956,406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14; Wohnsiedlungsgesetz §§ 7, 12

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 154
  • NJW 1957, 842
  • DVBl 1957, 244
  • DÖV 1957, 183
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 96.63

    Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit - Besitz der italienischen …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - I C 150.54
    Ist das ortsstatutarische Bauverbot keine Enteignung, so kann die Befreiung von diesem Verbot unter Bedingungen und Auflagen, die sich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Bauverbots halten, ebenfalls keine Enteignung sein (vgl. auch den entsprechenden Fall des baurechtlichen Dispenses:Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1955 - BVerwG I C 96.63 - [DVBl. 1955 S. 291 = NJW 1955 S. 725]).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 96.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - I C 150.54
    Ist das ortsstatutarische Bauverbot keine Enteignung, so kann die Befreiung von diesem Verbot unter Bedingungen und Auflagen, die sich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Bauverbots halten, ebenfalls keine Enteignung sein (vgl. auch den entsprechenden Fall des baurechtlichen Dispenses:Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1955 - BVerwG I C 96.63 - [DVBl. 1955 S. 291 = NJW 1955 S. 725]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1954 - VII A 438/53
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - I C 150.54
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. April 1954 - VII A 438/53 - wird aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 69.62

    Anspruch auf erneute Erteilung eines Abgangszeugnisses und Erklärung einer …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es anerkannt, daß eine Versagung des rechtlichen Gehörs insbesondere anzunehmen ist, wenn eine Partei keine Gelegenheit hatte, zu maßgeblichen Tatsachen oder Prozeßhandlungen Stellung zu nehmen (vgl. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]; 7, 230) [BVerwG 11.09.1958 - II C 56/58].
  • BVerwG, 14.04.1961 - II CB 186.58

    Rechtsmittel

    Durch diese Rügen werden mithin klärungsbedürftige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht aufgeworfen, zumal die grundsätzlichen Fragen, unter welchen Voraussetzungen das rechtliche Gehör als versagt und die Aufklärungspflicht als verletzt anzusehen ist, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt sind (zum rechtl. Gehör: vgl. u.a. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]; BVerwG, Beschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 128.54 -, vom 11. Oktober 1957 - BVerwG II C 186.56 - undvom 21. Mai 1959 - BVerwG II B 8.58/II C 72.59 - zur Aufklärungspflicht; vgl. BVerwGE 2, 135 [136]; 4, 20 [22]; 8, 20 [26]).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 76.57

    Anforderungen an eine Geldabfindung für die Eigentümer als …

    Ist aber, was unstreitig ist, die Auferlegung von Beiträgen im Regelfalle keine Enteignung, so kann es, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. November 1956 - BVerwG I C 150.54 - (BVerwGE 4, 154) ausgeführt hat, unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie keinen Unterschied machen, ob dem Anlieger die Kosten der Beschaffung des Straßenlandes als Abgabe auferlegt werden, oder ob ihm unter Anrechnung auf diese Abgabenlast die Landabtretung selbst abverlangt wird.
  • BVerwG, 13.10.1961 - II CB 122.59

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen das rechtliche Gehör als versagt und die Aufklärungspflicht als verletzt anzusehen sind (vgl. u.a. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]; 2, 135 [BVerwG 26.05.1955 - III C 82/54]; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55]und 8, 20).
  • BVerwG, 15.05.1961 - II CB 176.59

    Rechtsmittel

    Sie lassen auch keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkennen (vgl. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]sowieBeschluß vom 21. Mai 1959 - BVerwG II B 58.59/II C 72.59 -).
  • BVerwG, 29.04.1961 - II C 151.59

    Rechtsmittel

    Der dazu mitgeteilte Sachverhalt läßt jedoch keine grundsätzliche Rechtsfrage erkennen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht bereits geklärt wäre (BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54][159]; 7, 230).
  • BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Fehlt es demnach schon an der Teilung im Sinne der obengenannten Vorschriften des Wohnsiedlungsgesetzes, so braucht auf die strittige Frage, ob § 7 Wohnsiedlungsgesetz insoweit gültig ist, als er eine unentgeltliche Übereignung vorsieht (vgl. dazu Foag RdL 1957, 169; BVerwG NJW 1957, 842), nicht eingegangen zu werden.
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 140.62

    Versagung des rechtlichen Gehörs - Versäumung einer rechtzeitigen Berichtigung …

    Dies genügt für die Gewährung des rechtlichen Gehörs (BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54][159]).
  • BGH, 22.06.1961 - III ZR 93/60

    Wirtschaftliche Gegenleistungen für die Erfüllung der amtlichen Aufgaben einer …

    Es legt diese Bestimmung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4, 154) dahin aus, daß sie, ohne gegen Art. 14 GG zu verstoßen, gestattet, die Geländeabtretung schon im Zeitpunkt der Grundstücksteilung jedenfalls dann zu fordern, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorschriften außerhalb des Wohnsiedlungsgesetzee ohnehin gefordert werden könnte.
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