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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1956 - I C 167.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,8869
BVerwG, 12.04.1956 - I C 167.54 (https://dejure.org/1956,8869)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1956 - I C 167.54 (https://dejure.org/1956,8869)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1956 - I C 167.54 (https://dejure.org/1956,8869)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1957, 426
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines …

    Die Feststellungsklage kann vielmehr nur zur Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses, d.h. nur unter der Voraussetzung erhoben werden, daß die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - [DÖV 1957 S. 426 [BVerwG 12.04.1956 - I C 167/54]] mit den dort angeführten Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum;… ebenso die Kommentare zur Verwaltungsgerichtsordnung von Eyermann-Fröhler, 3. Aufl. Nr. 3 zu § 43; Ule, Anm. 2a zu § 43; Koehler, Anm. VI zu § 43).

    Damit ist die rechtliche Einstellung der Parteien in bezug auf einen bestimmten - nicht nur erdachten, sondern tatsächlich bestehenden - Sachverhalt so eindeutig klargestellt und beiderseits kundgetan, daß das Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses, das allein Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, nicht geleugnet werden kann (so Eyermann-Fröhler, a.a.O. zu § 43 Nr. 5 S. 252 und die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - sowie die Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Mai 1961 - BVerwGE 12, 261 [BVerwG 26.05.1961 - VII C 7/61] -).

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 …

    Ein öffentliches Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO setzt voraus, daß die streitigen Beziehungen einer Partei zu einer anderen sich durch ein dem öffentlichen Recht zuzurechnendes Verhalten konkretisiert, d.h. zu einer festen Form verdichtet haben (vgl. Urteil des Senats vom 12. April 1956 BVerwG I C 167.54 [DÖV 1957, 426];… Eyermann-Fröhler, Kommentar zur VwGO, 4. Aufl. 1965, RdNr. 4 zu § 43 VwGO;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bd. 2, 2. Aufl. 1954, S. 619).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß …

    Der Auffassung, daß in derartigen Fällen nur ein Rechtszustand, nicht aber ein der Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger vorliege (vgl. Ule § 43 VwGO Anm. I, 2;… Redding, DÖV 1956, S. 388), kann nicht zugestimmt werden; vielmehr ist in Übereinstimmung mit dem I. Senat (vgl. Urteil vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - DÖV 1957 S. 426) die Frage, ob eine bestimmte Rechtsbeziehung vorliegt, zu bejahen (vgl. auch Naumann, Gedächtnisschrift für Walter Jellinek, 1955 S. 391, 397; Bergmann, DÖV 1959 S. 570).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII P 5.61

    Rechtsmittel

    Zur Frage der materiellen Rechtskraftwirkung des erstrebten Feststellungsbeschlusses werde auch auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - undvom 20. Juni 1958 - BVerwG VII C 111.57 - hingewiesen.

    Dies gilt auch für die in der Rechtsbeschwerde erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - (DÖV 1957 S. 426) undvom 20. Juni 1958 - BVerwG VII C 111.57 -.

  • BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsposition verdichtet sich dann zu einem bestimmten, der verwaltungsgerichtlichen Feststellung zugänglichen Rechtsverhältnis, wenn der Rechtsanwalt gegenüber einer bestimmten Justizverwaltungsbehörde konkrete Rechte in Anspruch nimmt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. April 1956 - I C 167.54 - und Bergmann, DÖV 1959 S. 570).
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII C 188.60

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Vertretungsbefugnis der Rechtsanwälte nach …

    Die im Schrifttum erörterte Frage, was unter einem solchen Rechtsverhältnis zu verstehen ist, bei dem es sich gemäß § 40 VwGO nur um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis nicht verfassungsrechtlicher Art handeln kann, hat der erkennende Senat unter Bezugnahme auf das Urteil des I. Senatsvom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - (DÖV 1957, 426) und Bergmann (DÖV 1959 S. 570) in einem insoweit ähnlich gelagerten Fall behandelt und ihre Beantwortung darauf abgestellt, ob sich ein allgemeiner Rechtszustand zu einem konkreten Rechtsverhältnis verdichtet hat (BVerwGE 12, 261).
  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 114.65

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Rechtsverhältnis ist dabei ein Verhältnis, das durch Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Tatbestand geschaffen ist (Urteil vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 = DÖV 1957, 426), das heißt, einen bereits eingetretenen und in seinen tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen übersehbaren Sachverhalt betrifft (Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG VII C 162.60 = Buchholz BVerwG 310, § 40 VwGO Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1980 - VIII 2349/79

    Städtebauförderung - Sanierung - Mietvertrag - Genehmigungspflicht

    Das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen die Klägerinnen in diesem Verfahren festzustellen begehren, ist auch in der erforderlichen Weise dadurch konkretisiert, dh zu einer festen Form verdichtet worden (vgl BVerwG, Urteile v 12.4.1956, DÖV 1957, 426, und v 13.1.1969, Buchholz aaO, Nr. 31), daß die Beklagte vor Klageerhebung in mehreren Unterredungen gegenüber den Klägerinnen von der Genehmigungsbedürftigkeit der zwischen den Klägerinnen und dem Beigeladenen abgeschlossenen Mietverträge ausgegangen ist, während die Klägerinnen eine solche Genehmigungsbedürftigkeit stets in Abrede gestellt haben.
  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden …

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in einem Fall angeschlossen, in dem beide Parteien Körperschaften des öffentlichen Rechts waren (DÖV 1957 S. 426).
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 50.68

    Übertragbarkeit von Einzelgenehmigungen für die Einfuhr von Wein - Verstoß gegen …

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsinteresse sind daher zu bejahen (vgl. BVerwG I C 167.54 vom 12. April 1956, DÖV 1957, 426).
  • BVerwG, 31.10.1975 - 4 B 47.75

    Rechtsmittel

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