Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1976 - I C 20.72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kammerbeitrag - Anrechnung von Gewerkschaftsbeitrag - Angestellte Ärzte - Tariffähige Arbeitnehmerorganisationen - Beamtete Ärzte
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 14.06.1984 - 8 B 143.83
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Befreiung von der …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung, daß der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber gebietet, wesentlich gleiche Sachverhalte grundsätzlich mit der gleichen Rechtsfolge auszustatten, daß dem Gesetzgeber dabei jedoch eine weitgehende Gestaltungsfreiheit verbleibt, er also grundsätzlich diejenigen Sachverhalte auswählen kann, die er durch die Anordnung einer bestimmten Rechtsfolge im Rechtssinne als gleich ansehen will und daß diese Gestaltungsfreiheit erst dort endet, wo ein sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt vgl. z.B. Urteil vom 7. Dezember 1976 - BVerwG I C 20.72 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 11 S. 1 [3] und Beschluß vom 16. April 1980 - BVerwG 7 B 116.79 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 255 S. 43 [45 f.] Diese für die Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG entscheidenden Gesichtspunkte hat das Berufungsgericht nicht verkannt.
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