Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1976 - I C 23.71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ärztliches Versorgungswerk - Unechte Rückwirkung einer Satzungsänderung - Geschiedenenwitwenrente - Anwartschaft auf Rente - Berufsständische Versorgungseinrichtung - Hinterbliebenenrente - Unterhaltsersatz
Verfahrensgang
- VG Münster, 17.01.1969 - 1 K 312/68
- BVerwG, 07.12.1976 - I C 23.71
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1116
- MDR 1977, 692
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 03.03.2016 - M 12 K 15.3974
Vorgezogenes Altersruhegeld bei Gewährung von Kindergeld - Unechte Rückwirkung
Die unechte Rückwirkung bedarf im Gegensatz zur echten Rückwirkung keines besonderen Rechtsfertigungsgrunds, sondern ist auch ohne einen solchen grundsätzlich zulässig (BVerwG, U.v. 7.12.1976 - I C 23.71 - juris Rn.22 m.w.N).Bei der Entscheidung über diese Frage ist zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens einerseits und der Bedeutung des Anliegens des Satzungsgebers für das Wohl der Allgemeinheit andererseits abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.1976 a. a. O. m. w. N.; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14.02 u. a. - juris Rn.57).
Insbesondere ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Betroffene im Ergebnis so gestellt wird, wie er bei einem Fortgelten der nunmehr geänderten Norm stehen würde (BVerwG, U.v. 7.12.1976 - I C 23.71 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 19.06.1991 - 1 B 159.90
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen …
Insoweit ist u.a. durch den beschließenden Senat bereits höchstrichterlich entschieden, daß sie verfassungsrechtlich nicht verpflichtet sind, für die nach dem früheren Eherecht geschiedenen Ehefrauen ihrer Mitglieder eine Geschiedenenwitwenrente vorzusehen (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 1 C 23.71 - NJW 1977, 1116 ; BGH, Urteil vom 20. November 1984 - IVa ZR 9/83 - NJW 1985, 2701). - BAG, 07.06.1979 - 3 AZR 134/78
Versorgungsanstalt - Deutsche Bundespost - Hinterbliebenenversorgung - Versorgung …
- VG Lüneburg, 14.11.2024 - 6 A 2/24
Berufsunfähigkeitsrente; Ingenieurkammer; Ledigenzuschlag; Teilnichtigkeit …
Die durch Satzungsänderung vom 25. August 2011 aufgehobene Vorschrift des § 30 Abs. 6 der Satzung des Beklagten i.d.F.v. 7. Dezember 2010 gilt daher für den genannten Personenkreis bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung des Ledigenzuschlags weiter (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.12.1976 - 1 C 23.71 -, juris Rn. 14 zur Weitergeltung der vorherigen Rechtslage bei der rechtswidrigen Streichung der Geschiedenenrente durch Satzungsänderung). - VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 722/19
Begründetheit einer Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage; Anwartschaft auf …
Eine nur unechte Rückwirkung bedarf im Gegensatz zur echten Rückwirkung keines besonderen Rechtfertigungsgrundes (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.12.1976 - I C 23.71 - NJW 1977, 1116 - in juris Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 5 A 1443/07
Anspruch auf Gewährung einer höheren als der bisher bewilligten Witwenrente
Rn. 11 Im Ergebnis ebenso zu der entsprechenden Regelung der niedersächsischen Ärzteversorgung Niedersächsisches OVG, Urteil vom 31. Mai 1995 - 8 L 6101/94 - juris, Rn. 14, und Beschluss vom 23. Mai 2001 - 8 LA 1699/01 - juris, Rn. 6 f.; eine Verletzung von Bundesrecht verneinend auch bereits BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 1 C 23.71 - Buchholz 430.4 Nr. 8, S. 5 (zu der inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 12 Abs. 2 VS a.F.). - BVerwG, 25.10.1985 - 5 B 137.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung von Witwenrente in …
Die von der Beigeladenen für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob nach § 12 Abs. 2 VS der Begriff "im Zeitpunkt des Todes" auch den unmittelbar auf den Tod folgenden Zeitraum umfaßt mit der Folge, daß ein damit zusammenhängender Wegfall der Unterhaltsverpflichtung, die an sich auf die Erben übergehen würde, beachtlich ist, betrifft die Auslegung und Anwendung von Landesrecht, auf dessen Verletzung die Revision nach § 137 Abs. 1 VwGO nicht gestützt werden könnte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 1 C 23.71 -).
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