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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.07.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66   

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BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66 (https://dejure.org/1970,46)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1970 - I C 53.66 (https://dejure.org/1970,46)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1970 - I C 53.66 (https://dejure.org/1970,46)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts und zur Erhebung von Beweisen - Fortgeltung und Verfassungsmäßigkeit des § 1 HeilprG - Anforderungen an die "Ausübung der Heilkunde" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HeilprG § 1 Abs. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 308
  • NJW 1970, 1987
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 105.63

    Zulässigkeit der Beschränkung des Streitstoffes - Qualifizierung von Leberflecken …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung das Heilpraktikergesetz und die zu ihm ergangenen Durchführungsverordnungen im ganzen weiterhin für gültig angesehen, ungeachtet dessen, daß einzelne hier nicht interessierende Vorschriften infolge ihres nationalsozialistischen Charakters oder wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz außer Kraft getreten sind (vgl. BVerwGE 4, 250; Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 25.56 - betr. operative Eingriffe zu kosmetischen Zwecken [DVBl. 1961, 35 = MDR 1959, 148 = NJW 1959, 833]; Urteil vom 28. September 1965 - BVerwG I C 105.63 - betr.

    Entfernung von Leberflecken und Warzen durch einen Kosmetiker im sogenannten Kaltkauterverfahren [NJW 1966, 418]; BVerwGE 23, 140 betr.

    Bei der im Hinblick auf die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) gebotenen verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift hat der erkennende Senat es als ein Wesensmerkmal des Begriffs "Ausübung der Heilkunde" angesehen, daß die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse voraussetzt, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit (Urteil des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 25.56 - [a.a.O.]) oder für die Feststellung, ob im Einzelfall mit der Behandlung begonnen werden darf (Urteil des Senats vom 28. September 1965 - BVerwG I C 105.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung das Heilpraktikergesetz und die zu ihm ergangenen Durchführungsverordnungen im ganzen weiterhin für gültig angesehen, ungeachtet dessen, daß einzelne hier nicht interessierende Vorschriften infolge ihres nationalsozialistischen Charakters oder wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz außer Kraft getreten sind (vgl. BVerwGE 4, 250; Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 25.56 - betr. operative Eingriffe zu kosmetischen Zwecken [DVBl. 1961, 35 = MDR 1959, 148 = NJW 1959, 833]; Urteil vom 28. September 1965 - BVerwG I C 105.63 - betr.

    Auf diese Erlaubnis hat nach der Rechtsprechung des Senats jeder Berufsbewerber bei Erfüllung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen einen Rechtsanspruch (BVerwGE 4, 250 [256]).

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Entfernung von Leberflecken und Warzen durch einen Kosmetiker im sogenannten Kaltkauterverfahren [NJW 1966, 418]; BVerwGE 23, 140 betr.

    Andererseits fallen solche Verrichtungen, selbst wenn sie für sich gesehen ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzen, gleichwohl unter die Erlaubnispflicht, wenn sie Gesundheitsgefährdungen mittelbar zur Folge haben können, etwa dadurch, daß frühzeitiges Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann und daß die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährdung nicht nur geringfügig ist (vgl. BVerwGE 23, 140 [146 ff.]).

  • BVerwG, 02.03.1967 - I C 52.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Sehschärfebestimmung durch Augenoptiker; BVerwGE 26, 254 [BVerwG 02.03.1967 - I C 52/64] betr.

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. h der 1. HeilprGDV, nach der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nicht erteilt wird, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Antragsteller die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird, ist mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar (vgl. BVerwGE 26, 254 [BVerwG 02.03.1967 - I C 52/64]).

  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 25.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung das Heilpraktikergesetz und die zu ihm ergangenen Durchführungsverordnungen im ganzen weiterhin für gültig angesehen, ungeachtet dessen, daß einzelne hier nicht interessierende Vorschriften infolge ihres nationalsozialistischen Charakters oder wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz außer Kraft getreten sind (vgl. BVerwGE 4, 250; Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 25.56 - betr. operative Eingriffe zu kosmetischen Zwecken [DVBl. 1961, 35 = MDR 1959, 148 = NJW 1959, 833]; Urteil vom 28. September 1965 - BVerwG I C 105.63 - betr.

    Bei der im Hinblick auf die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) gebotenen verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift hat der erkennende Senat es als ein Wesensmerkmal des Begriffs "Ausübung der Heilkunde" angesehen, daß die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse voraussetzt, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit (Urteil des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 25.56 - [a.a.O.]) oder für die Feststellung, ob im Einzelfall mit der Behandlung begonnen werden darf (Urteil des Senats vom 28. September 1965 - BVerwG I C 105.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 21.05.1964 - I B 183.63

    Beschränkung auf ein Spezialgebiet - Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1964 - BVerwG I B 183.63 - darauf hingewiesen, daß die Anwendung der Chiropraktik außer der richtigen Diagnose auch eine richtige Beurteilung der Auswirkungen der Behandlungen auf den Gesundheitszustand des Patienten und damit den Besitz allgemeiner medizinischer Kenntnisse zur Voraussetzung hat.

    Unter Beschränkung auf ein Spezialgebiet - hier die Chiropraktik - darf eine Erlaubnis nach § 1 HeilprG grundsätzlich zwar nicht erteilt werden (Beschluß des Senats vom 21. Mai 1964 - BVerwG I B 183.63 -).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Er ist deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 2, 266 [279 ff.]).
  • VerfGH Bayern, 22.12.1965 - 93-VII-62
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit die ärztliche Berufsordnung Ärzten eine Zusammenarbeit mit einem nichtapprobierten Chiropraktiker gestattet (vgl. hierzu § 21 der Berufsordnung für die deutschen Ärzte von 1956 [ÄM 1956, 943; abgedruckt bei Kuhns, Das gesamte Recht der Heilberufe, II 153 D 1] und Bayer. VerfGH, Entsch. vom 22. Dezember 1965 - Vf 93-VII 62 - [DÖV 1966, 793]).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Zum einen ist der Bereich ausgenommen, in dem die Behandlung keine Fachkenntnisse voraussetzt (…vgl. etwa BVerwG, DÄ 1966, S. 446 ff.; BVerwGE 35, 308 ; 66, 367 ; 94, 269 ) oder keinen Schaden anrichten kann (vgl. etwa BVerwGE 35, 308 ; 66, 367 ; 94, 269 ), mithin keine Gefahr für den Patienten bedeutet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    u. a. BVerfG, Beschlüsse vom 10.5.1988 - 1 BvR 111/77 -, BVerfGE 78, 155, - 1 BvR 482/84 u. a. -, BVerfGE 78, 179, vom 24.10.1994 - 1 BvR 1016/89 -, n. v., und vom 2.3.2004 - 1 BvR 784/03 -, MedR 2005, 35; BVerwG, Urteile vom 24.1.1957 - I C 194.54 -, BVerwGE 4, 250, vom 25.6.1970 - I C 53.66 -, BVerwGE 35, 308, vom 10.2.1983 - 3 C 21.82 -, BVerwGE 66, 367, vom 21.1.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, vom 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, a. a. O., und vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 -, BVerwGE 100, 221; OVG NRW, Urteile vom 24.12.2000 - 13 A 4790/97 - (die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss des BVerwG vom 28.11.2000 - 3 B 182.00 - zurückgewiesen) und vom 2.12.1998 - 13 A 5322/96 -, DVBl. 1999, 1057.

    BVerfG, Beschlüsse vom 3.6.2004 - 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890, vom 2.3.2004 - 1 BvR 784/03 -, a. a. O., und vom 17.7.2000 - 1 BvR 254/99 -, NJW 2000, 2736; BVerwG, Urteile vom 25.6.1970 - I C 53.66 -, a. a. O., vom 20.1.1966 - I C 73.64 -, BVerwGE 23, 140, und vom 14.10.1958 - I C 25.56 -, NJW 1959, 833; Bay. VGH , Beschluss vom 5.7.2005 - 21 CS 04.2729 -, BayVBl. 2006, 115.

    BVerwG, Urteile vom 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, a. a. O., und vom 25.6.1970 - I C 53.66 -, a.a.O. (S. 315).

    BVerwG, Urteile vom 11.11.1993, 3 C 45.91, a. a. O., und vom 25.6.1970 - I C 53.66 -, a. a. O. (S. 315).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse - …

    § 2 Abs. 1 Buchst. h der 1. DVO-HeilprG, wonach die Erlaubnis nicht erteilt wird, "wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er - der Antragsteller - die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird", ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (so schon BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 = Buchholz 418.04 Nr. 10).

    § 2 Abs. 1 Buchst. h der 1. DVO-HeilprG, wonach die Erlaubnis nicht erteilt wird, "wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er - der Antragsteller - die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird", ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 = Buchholz 418.04 Nr. 10), ganz abgesehen davon, daß es zweifelhaft erscheint, ob das Abgeordnetenmandat überhaupt einen Beruf in diesem Sinne darstellt.

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