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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,64
BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54 (https://dejure.org/1955,64)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1955 - I C 59.54 (https://dejure.org/1955,64)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1955 - I C 59.54 (https://dejure.org/1955,64)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DVPBefG § 18; PBefG § 2, § 5 Abs. 1, §§ 9, 10

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 311
  • NJW 1955, 1334
  • MDR 1955, 375
  • DÖV 1956, 88
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62

    Bezug des Stichtag gem. § 6 Abs. 1 G 131 auf § 6 Abs. 2 G 131 bei Beamten - …

    Freilich darf durch ein solches "Nachschieben" von Rechtsgründen durch die Verwaltungsgerichte der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen und Ausspruch geändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden (vgl. auch BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51/53] [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).

    Zudem genügt nach BVerwGE 1, 311 (313) [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54] die Möglichkeit für den Kläger, im Berufungsverfahren zu dem entscheidenden Tatsachenstoff Stellung zu nehmen.

    Im übrigen hatte der Kläger im Sinne von BVerwGE 1, 311 (313) [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54] Gelegenheit, zu dem streitigen Sachverhalt im Berufungsverfahren Stellung zu nehmen; zudem entspricht das Verfahren des Oberverwaltungsgerichts wegen der von ihm selbst durchgeführten Zeugen- und Parteivernehmung, auf der seine Würdigung in tatsächlicher Hinsicht beruht, auch prozeßökonomischen Grundsätzen.

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …

    Wie die Behörde zum Nachschieben von Gründen zur Stützung ihres Verwaltungsaktes befugt ist, wenn dadurch weder der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt oder in seinem Ausspruch geändert noch der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]), so ist das Verwaltungsgericht wegen seiner umfassenden Aufklärungs- und Entscheidungspflicht nicht nur befugt, sondern verpflichtet, alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Begründetheit der Klage von Bedeutung sein können.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …

    Selbst wenn der Beklagte diesen Grund erst während des Gerichtsverfahrens "nachgeschoben" haben sollte, so ist doch dieses "Nachschieben" zulässig gewesen; denn es hat den Ausspruch und den Wesensgehalt des Verwaltungsaktes - Ablehnung der Ernennung des Klägers zum Schulleiter wegen Bedenken gegen seine Eignung - nicht geändert und, wie dargetan, den Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt (vgl. hierzu BVerwGE 1, 12 [13, 14]; 1, 311 [312, 313]; 8, 234 [238]).
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