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| BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.04.1963 - 24 V 62
- BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Er verbietet, wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 17, 1 ff. anerkannt hat, keine gesetzgeberischen Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, Nachteile auszugleichen, die der Frau in der Lebenswirklichkeit erwachsen. - BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Die Grenzen dieses Ermessens sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 4, 298 und BVerwGE 6, 186), weit gezogen, damit die Behörden bei ihren Entscheidungen über Einbürgerungsanträge alle staatlichen Interessen berücksichtigen können, Wenn sie nach § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) - HAG - gehalten sind, bei Anträgen von heimatlosen Ausländern deren Schicksal zu berücksichtigen, so bedeutet das nicht, daß die staatlichen Interessen dahinter zurückzutreten hätten. - BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Die Grenzen dieses Ermessens sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 4, 298 und BVerwGE 6, 186), weit gezogen, damit die Behörden bei ihren Entscheidungen über Einbürgerungsanträge alle staatlichen Interessen berücksichtigen können, Wenn sie nach § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) - HAG - gehalten sind, bei Anträgen von heimatlosen Ausländern deren Schicksal zu berücksichtigen, so bedeutet das nicht, daß die staatlichen Interessen dahinter zurückzutreten hätten.
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Auf die Urteile des erkennenden Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 (BVerwGE 20, 155) und BVerwG I C 47.62 - kann sich der Kläger nicht berufen. - BVerwG, 07.10.1965 - I C 33.63
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Es ist daher gerechtfertigt, der Ausländerin ein Recht auf denselben staatsrechtlichen Status einzuräumen, wie ihn der deutsche Ehemann hat, und den ausländischen Mann, der sich mit einer Deutschen verheiratet, auf das übliche Einbürgerungsverfahren zu verweisen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1965 - BVerwG I C 33.63 -). - BVerwG, 14.01.1965 - I C 47.62
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63
Auf die Urteile des erkennenden Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 (BVerwGE 20, 155) und BVerwG I C 47.62 - kann sich der Kläger nicht berufen.
- BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko
Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß die Behörde im Rahmen des § 21 HAG solchen Interessen auch dann Vorrang einräumen kann, wenn sie nach den Umständen des Falles den Einbürgerungsbewerber für ein Sicherheitsrisiko halten darf (vgl. auch Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 63.63 - Buchholz 130 § 6 RuStAG Nr. 1). - BVerwG, 30.07.1969 - I B 31.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.02.1968 - I B 100.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Bei dieser Prüfung ist das Interesse des Staates entscheidend (BVerwGE 4, 298 [301]; 6, 186 [187]; Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 63.63 -); Auch diese Grundsätze stimmen mit dem ausländischen Recht überein. - BVerwG, 05.05.1969 - I B 17.69
Entsprechende Anwendung des § 6 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStG) …
Diese Bestimmung gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, nur für eine mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratete Ausländerin, nicht auch für einen mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer (Urteile vom 7. Oktober 1965 - BVerwG I C 33.63 - und vom 4. November 1965 - BVerwG I C 63.63 -).
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