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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,795
BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65 (https://dejure.org/1971,795)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1971 - I C 65.65 (https://dejure.org/1971,795)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1971 - I C 65.65 (https://dejure.org/1971,795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtmitgliedschaft eines Sanitätsoffiziers bei der Landeszahnärztekammer - Sanitätsoffizier als "Arzt in Uniform" - Anforderungen an die Pflichtmitgliedschaft eines Sanitätsoffiziers - Offizier mit Approbation als Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65
    Dem geringeren Aufgaben- und Wirkungsbereich, den die Ärztekammer für die im öffentlichen Dienst stehenden Kammermitglieder hat, entspricht jedoch ein geringeres Maß an Bindungen, das diese hinnehmen müssen - vor allem was die Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufsaufgaben und die nur sehr beschränkte Unterwerfung unter die Berufsgerichtsbarkeit (§ 24 HKG) angeht -, so daß die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht übermäßig und in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (BVerfGE 11, 30 [42 f.]; 13, 97 [104 f.]; 17, 232 [242]; 23, 50 [56 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65
    Dem geringeren Aufgaben- und Wirkungsbereich, den die Ärztekammer für die im öffentlichen Dienst stehenden Kammermitglieder hat, entspricht jedoch ein geringeres Maß an Bindungen, das diese hinnehmen müssen - vor allem was die Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufsaufgaben und die nur sehr beschränkte Unterwerfung unter die Berufsgerichtsbarkeit (§ 24 HKG) angeht -, so daß die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht übermäßig und in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (BVerfGE 11, 30 [42 f.]; 13, 97 [104 f.]; 17, 232 [242]; 23, 50 [56 f.]).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65
    Die Pflichtmitgliedschaft in einem körperschaftlich organisierten Berufsverband ist mit der allgemeinen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie vorgeschrieben wird, um im Wege berufsständischer Selbstverwaltung durch den Zwangsverband legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen (vgl. BVerfGE 10, 354 [361 ff.]).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Mehrbetrieb Apotheken

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65
    Dem geringeren Aufgaben- und Wirkungsbereich, den die Ärztekammer für die im öffentlichen Dienst stehenden Kammermitglieder hat, entspricht jedoch ein geringeres Maß an Bindungen, das diese hinnehmen müssen - vor allem was die Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufsaufgaben und die nur sehr beschränkte Unterwerfung unter die Berufsgerichtsbarkeit (§ 24 HKG) angeht -, so daß die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht übermäßig und in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (BVerfGE 11, 30 [42 f.]; 13, 97 [104 f.]; 17, 232 [242]; 23, 50 [56 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65
    Dem geringeren Aufgaben- und Wirkungsbereich, den die Ärztekammer für die im öffentlichen Dienst stehenden Kammermitglieder hat, entspricht jedoch ein geringeres Maß an Bindungen, das diese hinnehmen müssen - vor allem was die Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufsaufgaben und die nur sehr beschränkte Unterwerfung unter die Berufsgerichtsbarkeit (§ 24 HKG) angeht -, so daß die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht übermäßig und in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (BVerfGE 11, 30 [42 f.]; 13, 97 [104 f.]; 17, 232 [242]; 23, 50 [56 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer; …

    Er schließt hingegen nicht die Zuständigkeit ein, für den erfassten Personenkreis außerhalb des Dienstrechts stehende standesrechtliche Vorschriften zu erlassen oder die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband zu regeln, soweit sich dessen Aufgaben auf den standesrechtlichen Bereich beschränken und nicht das Dienstverhältnis betreffen; das Dienstrecht und das Recht der Kammern für Heilberufe sind der Sache wie der Gesetzgebungskompetenz nach verschiedene Materien (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 65.65 -, BVerwGE 39, 110, 112 zur Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft eines Sanitätsoffiziers der Bundeswehr in der Zahnärztekammer Niedersachsen; Martini, Die Pflegekammer - verwaltungspolitische Sinnhaftigkeit und rechtliche Grenzen, 2014 (im Folgenden: Martini, Die Pflegekammer), S. 103).

    Regelungen zur Errichtung bzw. Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Kammer - wie der Beklagten - betreffen nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern knüpfen an diese an und sind deswegen als Berufsausübungsregelungen zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 65.65 -, BVerwGE 39, 110, 112;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 9.12.2008 - 6 A 10726/08 -, juris Rn. 21;… VG Mainz, Urt. v. 6.4.2017 - 4 K 592/16.MZ -, PflR 2017, 537, juris Rn. 34; Martini, Die Pflegekammer, S. 107).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Ihr steht Bundesrecht - hier insbesondere das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährte Recht, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben (BVerfGE 10, 89 [102 ff.]; 10, 354 [361 f.]; 11, 105 [126]; 12, 319 [323]; 15, 235 [239]; 38, 281 [297 f.]; BVerwGE 27, 228 [230]; 32, 308 [311 f.]; 39, 100 [102 ff.]; 39, 110 [115]) - nicht entgegen, Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes greift zwar auch gegenüber der gesetzlich angeordneten Bildung von Studentenschaften Platz (a), Art. 2 Abs. 1 GG wird durch den Zusammenschluß der Studenten hessischer Hochschulen zu Studentenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe der §§ 26, 27 HHG jedoch nicht verletzt (b).
  • VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5658/17

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Beitragspflicht; Berufsausübung; …

    Sie umfasst nicht die Zuständigkeit, außerhalb des Dienstrechts stehende standesrechtliche Vorschriften zu erlassen oder die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband zu regeln (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 65.65 -, BVerwGE 39, 110, 113, für die Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft eines Sanitätsoffiziers der Bundeswehr in der Ärztekammer Niedersachsen;… Martini, Die Pflegekammer - verwaltungspolitische Sinnhaftigkeit und rechtliche Grenzen, Berlin 2014, S. 103 f., nachfolgend zit.: Martini, Die Pflegekammer).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Die Regelung der Dienstverhältnisse in den Streitkräften stellt sich als ein notwendiger Bestandteil der Wehrverfassung dar und ist untrennbar mit ihr verzahnt (vgl. BVerwGE 39, 110 [112];… von Mangoldt/Klein, Das Bonner Grundgesetz, 1964, Art. 73, Anm. IV 2, S. 1465;… Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Art. 73, Rdnr. 110).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - …

    Selbst dann, wenn der hier umstrittene Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 RGVO nicht zum Schwerbehindertenrecht und damit zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehört, wäre eine Konkordanz zwischen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder für die Regelung der Befreiungstatbestände und der konkurrierenden Zuständigkeit des Bundes für die Ordnung des Schwerbehindertenverfahrens möglich (vgl. zu einer ähnlichen Konfliktlage: BVerwGE 39, 100; 39, 110).
  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 46.88

    Nebentätigkeit beamteter Hochschullehrer - Arzt - Nordrhein-Westfalen

    Ebenso verrichtet ein im Wehrdienstverhältnis stehender Sanitätsoffizier (Arzt) Dienst an der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes und übt damit eine ärztliche Tätigkeit aus (BVerwGE 39, 110).
  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 47.88

    Festsetzung von Nutzungsentgelten durch den Dienstherrn - Erstellung von …

    Ebenso verrichtet ein im Wehrdienstverhältnis stehender Sanitätsoffizier (Arzt) Dienst an der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes und damit eine ärztliche Tätigkeit (BVerwGE 39, 110).
  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 36.88

    Entrichtung eines Nutzungsentgelts auf der Grundlage der angegebenen …

    Ebenso verrichtet ein im Wehrdienstverhältnis stehender Sanitätsoffizier (Arzt) Dienst an der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes und übt damit eine ärztliche Tätigkeit aus (BVerwGE 39, 110).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 59.67

    Pflichtzugehörigkeit und Befreiung vom ärztlichen Versorgungswerk - …

    Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Berufsorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft ist anerkannt (vgl. u.a. BVerfGE 10, 89 und 354; 11, 30 [42 f.] = NJW 1960, 715 [BVerfG 23.03.1960 - 1 BvR 216/51]; 13, 97[104 f.] = NJW 1961, 2011.; 17, 232 [242]; 23, 50 [56 f.]; Urteile des Senats vom 13. März 1962 - BVerwG I C 155.59 - [NJW 1962, 1311 = DVBl. 1962, 532 = MDR 1962, 760] und vom 25. November 1971 - BVerwG I C 48.65 und I C 65.65 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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