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| BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.03.1955 - I A 54/54
- BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55
Die Verwendung dieses Begriffes in der Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938) - Baugestaltungsverordnung - ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, weil diese Verordnung, wie der Senat in seinem grundsätzlichenUrteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 - (BVerwGE 2, 172) dargelegt hat, jedenfalls, soweit sie hier in Betracht kommt, ebenfalls Landesrecht ist. - BVerwG, 20.12.1955 - I C 71.54
Auszug aus BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55
Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl.Urteil vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 - mit weiteren Hinweisen), verbietet sich im Hinblick auf Art. 99 GG eine Ausdehnung des Begriffs des revisiblen Bundesrechtes im Sinne des § 56 BVerwGG auf übereinstimmend geltende landesrechtliche Regelungen. - BVerwG, 17.04.1956 - I B 41.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß sich aus dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten läßt (Beschluß des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen), auch kein Anspruch auf ein schlagartiges Vorgehen in allen gleichliegenden Fällen (vgl. Beschluß des Senatsvom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 -). - BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß sich aus dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten läßt (Beschluß des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen), auch kein Anspruch auf ein schlagartiges Vorgehen in allen gleichliegenden Fällen (vgl. Beschluß des Senatsvom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 -).
- BVerwG, 10.02.1960 - I B 51.59 Daß der Begriff der bauaufsichtlich genehmigungspflichtigen Anlage in den einzelnen Bauordnungen kein bundesrechtlicher Begriff ist, hat der Senat wiederholt ausgesprochen(Urteile vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 - undvom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 -).
- BVerwG, 25.07.1957 - I CB 31.57
Rechtsmittel
Diese Auslegung ist nicht revisibel; denn die erwähnten Vorschriften gehören nicht dem revisiblen Recht an (vgl. für den Begriff der Anlage:Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1955 - BVerwG I C 71.54 - mit weiteren Hinweisen;Urteil vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 - für das preußische Recht:Beschluß vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 59.55 -;Beschluß vom 13. Juni 1955 -BVerwG I B 156.54 -). - BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57
Anspruch auf bauordnungsrechtliches Eiunschreiten gegen eine …
Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß in dem bloßen Nichteinschreiten der Baupolizei gegen andere nicht genehmigte Gewerbebetriebe in geschützten Wohngebieten kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach der erwähnte Grundsatz die Behörden nicht verpflichtet, gegen einen mehrfach aufgetretenen Mißstand in allen Fällen gleichzeitig schlagartig einzugreifen (Beschluß des Senats vom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 - und Urteil vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 -). - BVerwG, 16.05.1957 - I B 263.56
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, kann aus dem Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern hergeleitet werden, wie er in der Duldung der Unterstellung der Kraftfahrzeuge liegen würde(Urteil des erkennenden Senats vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 22.01.1957 - I B 156.56
Anknüpfung an den Ort einer Filiale bei gewerblicher Genehmigung eines …
Insoweit ist die Rechtslage bereits durch die ständige Rechtsprechung des Senats in dem Sinne geklärt, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf Wiederholung einer fehlerhaften Handhabung der Verwaltungsbehörden hergeleitet werden kann (vgl. u.a. die Entscheidungen vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [NJW 1955 S. 1452], vom 26. Juli 1956 - BVerwG I C 47.55 - und vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 -).
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