Rechtsprechung
| RFH, 24.03.1925 - I D 1/25 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 14.12.2010 - 9 K 3692/08
Rückversicherungsbeiträge an verbundenes Unternehmen
Von einer Umgehung ist auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29.11.1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272 und BFH-Urteil vom 7.7.1998 VIII R 10/96, BFHE 186, 534, BStBl II 1999, 729, jeweils m.w.N.; zur steuerlichen Anerkennung konzerneigener Versicherungsgesellschaften s. a. Gutachten des Reichsfinanzhofs -RFH- vom 24.3.1925 I D 1/25, RFHE 16, 31 und vom 26.07.1932 I D 2/31 und III D 2/32, RFHE 31, 297 sowie RFH-Urteil vom 2.12.1937 III 143/37, RFHE 42, 292; zur Anwendung von § 42 AO auf Beitragszahlungen an konzerneigene Versicherungsgesellschaften s. Seitz, Die VersicherungsPraxis 2001, 17 und Köster, DB 1994, 2312).
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