Rechtsprechung
| BDH, 30.05.1956 - I D 133/54 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- BDH, 07.02.1957 - I D 32/55
Vorliegen von Dienstvergehen durch Mitnahme von sich im Gewahrsam der Eisenbahn …
Das Bestrafungsverbot hat der Senat zwar trotz des sonst bestehenden Grundsatzes von der Einheitlichkeit aller ein Dienstvergehen darstellenden Handlungen dann angewendet, wenn die früheren Handlungen als Einzelverfehlungen eine gewisse Selbständigkeit hatten (Urteile vom 18.11.1955 - I D 42/54 - und vom 30.5.1956 - I D 133/54 -). - BVerwG, 16.06.1959 - WD 15.59
Verbot des Tragens der Uniform für einen Soldaten - Entfernung eines …
Das gesetzliche Verbot, ein Urteil, das nur von dem Beschuldigten angefochten ist; zu seinem Nachteil zu ändern (§ 331 StPO, § 70 WDO) bedeutet hier nur, daß die für das Dienstvergehen insgesamt verhängte Strafe nicht höher sein darf als in dem Ersturteil; es steht aber dem nicht entgegen, daß das Berufungsgericht innerhalb dieser Begrenzung einzelne Dienstpflichtverletzungen schwerer beurteilt als das Erstgericht (BDH vom 30.5.1956, I D 133/54). - BDH, 08.03.1961 - I D 30/60
Diszpilinare Ahndung von Verstößen gegen Bahnbewachungsvorschriften und …
Entscheidend kommt es aber für das Strafmaß auf den Grad des Verschuldens an (vergl. Urteile des Senats vom 30. Mai 1956 - I D 133/54 - BDH 3, 243/245, vom 4. Juni 1958 - I D 103/56 - und vom 11. Dezember 1958 - I D 14/57 -).
- BDH, 13.07.1960 - II D 123/59
Strafrechtliche Verurteilung eines als Sperrschaffners tätigen Beamten wegen drei …
2.) Nach der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes kommt es bei fahrlässigen Dienstvergehen für die Strafbemessung im Gegensatz zum Strafrecht nicht so sehr auf den eingetretenen Schaden an als auf die Begleitumstände der Tat, den Grad der Fahrlässigkeit und die Persönlichkeit des Täters (Urteile vom 30. Mai 1956 - I D 133/54 -, vom 11. Dezember 1958 - I D 14/57 -, vom 14. April 1959 -II D 12-13/59 - und vom 21. Mai 1960 - II D 96/59 -). - BDH, 08.10.1959 - I D 75/58
Rechtsmittel
Diese Ansicht der Kammer entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes, die sich von der Überlegung leiten läßt, daß im Betrieb der Eisenbahn schon leichte Vergehen die schwersten Unfallfolgen nach sich ziehen können, und es daher entscheidend auf das Ausmaß der Schuld ankommt, mit der die Dienstpflichtverletzung begangen worden ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1956 - I D 133/54 -, vom 4. Juni 1958 - I D 103/56 - und vom 11. Dezember 1958 - I D 14/57 -). - BDH, 14.04.1959 - II D 12/59
Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Bahnbeamten wegen Erteilung eines …
Die Kammer hat aber entsprechend der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes (Urteile vom 30. Mai 1956 - I D 133/54 -, vom 4. Juni 1958 - I D 103/56 - und vom 11. Dezember 1958 - I D 14/57 -) ausgeführt, daß es für die disziplinarische Würdigung von Unfällen im Eisenbahnbetrieb, die auf Fahrlässigkeit beruhen, nicht so sehr auf die Schadensfolgen ankommt als auf die Begleitumstände der Tat, den Grad der Fahrlässigkeit und die Gesamtpersönlichkeit des Täters. - BDH, 30.01.1959 - III D 90/57
Rechtsmittel
Es entspricht daher dem Zweck des Gesetzes, Einzelverfehlungen, die eine gewisse Selbständigkeit haben, bei der Anwendung des Strafverbots verfahrensrechtlich selbständig zu behandeln (vgl. Urteile vom 18. November 1955 - I D 42/54 - und vom 30. Mai 1956 - I D 133/54; Behnke BDO Einf. III A Anm. 3 Seite 92). - BDH, 16.04.1958 - I D 55/56
Rechtsmittel
Nur Artikel 4 Satz 2 ermöglicht, ähnlich wie das Bestrafungsverbot des § 3 Abs. 2 BDO, bei Verfehlungen, die eine gewisse Selbständigkeit besitzen, die gesonderte Behandlung und damit das Ausscheiden von der Bestrafung (Urteile vom 18. November 1955 - I D 42/54 - und 30. Mai 1956 - I D 133/54 -, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BDH, 24.04.1957 - I DB 10/56
Rechtsmittel
Dies hat der Senat für die materiellen Einstellungsurteile der Disziplinargerichte u.a. in seinen Urteilen vom 29. Mai 1956 - I D 37/55 - (ZBR 1957, 17; DÖV 1956, 757) und vom 30. Mai 1956 - I D 133/54 - näher ausgeführt; durch die Tat- und Schuldfeststellungen wird der Beschuldigte, obwohl keine Strafe verhängt wird, beschwert, so daß er gegen ein derartiges Einstellungsurteil die in der BDO zugelassene Berufung mit dem Ziele seines Freispruchs einlegen kann. - BDH, 16.05.1962 - II D 4/62
Rechtsmittel
So kommt es bei der disziplinaren Strafbemessung in derartigen Fällen, wenn auch der Erfolg der Tat nicht unberücksichtigt bleiben kann, vorwiegend auf den Grad der Fahrlässigkeit, die Begleitumstände und die Persönlichkeit des Beamten an (vgl. u.a. Urteile vom 30. Mai 1956 - I D 133/54 -, 4. Juni 1958 - I D 103/56 -). - BDH, 12.12.1961 - II D 49/60
Nochmalige Prüfung einer Ablehnung im Berufungsverfahren bei bereits erteilter …
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