Rechtsprechung
| RFH, 16.11.1926 - I D 2/26 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.08.1961 - I 32/61 U
Umfang der zulässigen Buchwertsherabsetzung bei Veränderung der …
Das Finanzgericht geht zutreffend davon aus, daß die Partenreederei steuerlich der OHG gleichzustellen ist (vgl. Gutachten des Reichsfinanzhofs I D 2/26 vom 16. November 1926, Slg. Bd. 20 S. 35, Mrozek-Kartei, Vermögensteuergesetz 1925 § 2 Nr. 2 Rechtsspruch 4), und zwar unabhängig davon, ob man in den Schiffsparten nur einen Ausdruck des Eigentumsanteils am Schiff oder am gesamten Betriebsvermögen sieht. - BFH, 10.07.1964 - VI 328/62 U
Steuerliche Behandlung einer Partenreederei
Eine Partenreederei ist steuerlich einer Offenen Handelsgesellschaft gleichzustellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 32/61 U vom 21. August 1961, BStBl 1961 III S. 500, Slg. Bd. 73 S. 643; Gutachten des Reichsfinanzhofs I D 2/26 vom 16. November 1926, Slg. Bd. 20 S. 35), so daß der Gewinn einer Partenreederei nach § 215 Abs. 2 AO einheitlich festzustellen ist.
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