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| BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 33.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Trunkenheit im Dienst eines Kraftfahrers - Einschlägige strafgerichtliche und disziplinare Vorbelastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstliche Trunkenheitsfahrt - Wiederholungsfall - Trunkenheit am Steuer - Dienstkraftfahrzeug - Degradierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 53, 226
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.05.1975 - I D 74.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 33.76
In ihren Entscheidungen vom 19. Dezember 1956 (III D 73.55 = BDH 3, 160) und vom 22. Mai 1975 (I D 74.74 = DÖD 75, 226) haben sie die betroffenen beamteten Kraftfahrer schon wegen der ersten Trunkenheitsfahrt in ein geringer besoldetes Amt versetzt.
- BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80 Auf der anderen Seite ist aber zu berücksichtigen, daß vor einer Anwendung des § 14 Abs. 1 DO NW das Disziplinargericht zunächst feststellen muß, daß ein Dienstvergehen vorliegt und welche Disziplinarmaßnahme dieses bereits durch Strafe oder Maßnahme geahndete Dienstvergehen an sich rechtfertigen würde (…vgl. Weiss a.a.O. Rz. 32; BVerwGE 33, 173; 53, 230 [BVerwG 14.12.1976 - I D 33/76][231 f.]); schon der Wortlaut des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG läßt hiernach eine Auslegung zu, die an diese hypothetisch auszuwerfende Disziplinarmaßnahme anknüpft und das erst dann eingreifende Maßnahmeverbot des § 14 Abs. 1 DO NW außer Betracht läßt.
- BVerwG, 06.07.1982 - 1 D 71.81
Dienstunfähigkeit eines Beamten durch Alkoholgenuss - Eigenmächtiges vorzeitiges …
Diese Umstände rechtfertigen die vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht, daß grundsätzlich schon bei einer erstmaligen derartigen Verfehlung nur eine auf Dauer wirkende, also dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene, Disziplinarmaßnahme geboten und geeignet ist, die zukünftige sorgfältige Pflichterfüllung zu sichern (Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 33.76 - [BVerwGE 53, 226]).
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