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| BVerwG, 01.08.1973 - I D 37.73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BDO § 14, § 119 Abs. 5; BZRG § 49
Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 143
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67
Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1973 - I D 37.73
Nach der Rechtsprechung der Disziplinarsenate ist bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme dann verwirkt, wenn Umstände gegeben sind, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (BDH 4, 162; 5, 198; 6, 42; BVerwG 33, 72; BVerwG Dok.Ber. 1969, 3599; 1970, 3629; 1971, 4059). - BVerwG, 27.02.1968 - III D 42.67
Auszug aus BVerwG, 01.08.1973 - I D 37.73
Hierin ist der Ausdruck einer labilen Allgemeinhaltung nicht nur gegenüber der Erfüllung seiner staatsbürgerlichen, sondern auch seiner beamtenrechtlichen Pflichten zu erblicken, die einen disziplinaren Ordnungsruf erfordert (BVerwG in ZBR 1969, 62; BVerwG Dok.Ber. 1969, 3599; 1970, 3629).
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75
Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz …
Die vom I. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, § 49 Abs. 1 BZRG hindere nicht die Verwertung eines Sachverhalts im Disziplinarverfahren, wenn nach Durchführung von Vorermittlungen wegen des gleichen Sachverhalts das Verfahren nach § 27 Abs. 1, § 14 der Bundesdisziplinarordnung (BDO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 751; ber. BGBl. I S. 984) eingestellt worden und diese Einstellung nach § 119 Abs. 5 BDO noch nicht getilgt sei (Urteil vom 1. August 1973 - I D 37.73 - BVerwGE 46, 143; vgl. auch Urteil vom 10. Mai 1973 - I D 5.73 - BVerwGE 46, 125), steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, weil die Frage, ob das Verwertungsverbot sich auf den strafrechtlichen Bereich beschränkt oder auch andere Bereiche - dort das Disziplinarverfahren - erfaßt, ausdrücklich offengelassen worden ist (BVerwGE 46, 125 [127]; 46, 143 [145]). - BVerwG, 26.01.1982 - 2 WD 15.81
Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und …
Infolgedessen ist das ehebrecherische Verhalten des früheren Soldaten insgesamt nach der strengeren Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG zu beurteilen (vgl. BVerwGE 46, 87; 46, 146) [BVerwG 01.08.1973 - I D 37/73]. - BVerwG, 06.12.1988 - 1 D 33.88
Verurteilung eines Beamten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung - Starke …
Das dieser Maßnahme zugrundeiiegende Verhalten läßt, sich mithin im Hinblick auf die darin zutage getretenen, die Persönlichkeit des Beamten mitbestimmenden Umstände jedenfalls disziplinar weiter gegen ihn verwerten (BVerwGE 33, 268; 46, 143, 335; DÖD 1975, 86;… Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 119 Rz. 7 a und 7 b).
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