Rechtsprechung
| BDH, 05.07.1960 - I D 41/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,5220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BDH, 10.12.1958 - I D 29/57
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 05.07.1960 - I D 41/59
Bei ihrem Strafausspruch hat sie aber außer acht gelassen, daß der verbleibenden Schwere des Dienstvergehens in erster Linie durch die Art der gewählten Strafe Rechnung getragen wird, während deren Bemessung zu einem wesentlichen Teil auch von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des betroffenen Beamten abhängt (BDH 3, 188; Urteile vom 10. Dezember 1958 - I D 29/57 -, vom 2. Dezember 1959 - I D 50/58 - und vom 6. Januar 1960 - I D 49/58 - Beschluß vom 19. Mai 1960 - I DV 1/60 -). - BDH, 19.05.1960 - I DV 1/60
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 05.07.1960 - I D 41/59
Bei ihrem Strafausspruch hat sie aber außer acht gelassen, daß der verbleibenden Schwere des Dienstvergehens in erster Linie durch die Art der gewählten Strafe Rechnung getragen wird, während deren Bemessung zu einem wesentlichen Teil auch von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des betroffenen Beamten abhängt (BDH 3, 188; Urteile vom 10. Dezember 1958 - I D 29/57 -, vom 2. Dezember 1959 - I D 50/58 - und vom 6. Januar 1960 - I D 49/58 - Beschluß vom 19. Mai 1960 - I DV 1/60 -). - BDH, 06.01.1960 - I D 49/58
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 05.07.1960 - I D 41/59
Bei ihrem Strafausspruch hat sie aber außer acht gelassen, daß der verbleibenden Schwere des Dienstvergehens in erster Linie durch die Art der gewählten Strafe Rechnung getragen wird, während deren Bemessung zu einem wesentlichen Teil auch von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des betroffenen Beamten abhängt (BDH 3, 188; Urteile vom 10. Dezember 1958 - I D 29/57 -, vom 2. Dezember 1959 - I D 50/58 - und vom 6. Januar 1960 - I D 49/58 - Beschluß vom 19. Mai 1960 - I DV 1/60 -).
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
Diese Verfahrensweise wird zum Teil (vgl. z.B. BDH, Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 - (BDH DokBer 1961, 1527);… Claussen/Janzen, a.a.O., § 86, Rn. 3; Dienststrafhof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 1955 - V 7/54 - BDH 3, 317 (318)) sogar schon dann für zulässig erachtet, wenn es für die Berufungsentscheidung in jeder Hinsicht rechtlich unerheblich ist, ob die Vorwürfe in einzelnen Anschuldigungspunkten zu Recht erhoben werden oder nicht. - BVerwG, 13.01.1998 - 1 D 36.94
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs bei …
Hier handelt es sich jedoch um eine vergleichbare Fallkonstellation, in der - ungeachtet der Sachverhaltsfeststellungen in den Anschuldigungspunkten 1 bis 6 - im Ergebnis keine andere Disziplinarmaßnahme ausgesprochen werden kann als aufgrund des Sachverhalts im Anschuldigungspunkt 7 allein (vgl. zu ähnlichen Fällen beschränkter Sachverhaltsfeststellung in der Berufungsinstanz, BDH, Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 -, BVerwG DokBer 1961, 1527; Dienststrafhof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 1955 - V 7/54 -, BDH 3, 317 (318)). - BDH, 10.09.1965 - II WD 16/65
Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten im Ruhestand - Rücknahme des …
Hielt es den Beschuldigten des Fahrraddiebstahls und damit einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung zu 1 b der Anschuldigungsschrift mit dem Wehrdisziplinaranwalt nicht für überführt - ein Ergebnis, das nach der Beweisaufnahme nahelag -, so hätte es das in seinen Urteilsgründen darlegen und diesen Punkt als Dienstvergehen ausscheiden müssen (vgl. auch RDStH 3, 57, 59 und Urteile des Ersten Disziplinarsenats des Bundesdisziplinarhofs vom 5.7.1960 - I D 41/59 - und vom 5.12.1962 - I D 1/62 -).
- BDH, 27.09.1962 - II D 107/59
Richterbriefe
Demnach hatte der Senat alle Anschuldigungspunkte nachzuprüfen (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 - BDH 3, 317; BDH 4, 208; RDStH 1, 104; BGH NJW 1961, 2219; Behnke, BDO, § 69 Anm. 12). - BVerwG, 19.02.1970 - II WD 69.68
Tatbestandliche Unterschiede zwischen Disziplinarrecht und Strafrecht - …
Eine dahingehende Erklärung in der Berufungsbegründung ist unbeachtlich (RDStH 1, 104, 105; DStH Rheinland-Pfalz in BDH 3, 317; BayDStH in ZBR 1959, 101; BDH Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 -, auszugsweise wiedergegeben bei Döring in ZBR 1961, 388 unter Nr. 10 c; BGH in NJW 1961, 2219 = JZ 1962, 170; BDH Urteil vom 5. Dezember 1962 - I D 1/62). - BVerwG, 07.03.1969 - II WD 38.68
Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen vorsätzlichen und …
Das ergab sich aus dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und der darauf beruhenden Notwendigkeit, den disziplinaren Schuldvorwurf einheitlich zu prüfen und zu beurteilen (vgl. BDH Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 -, auszugsweise wiedergegeben bei Döring ZBR 1961, 388 Nr. 10 c, sowie die dort zitierten Entscheidungen, und BGH NJW 1961, 2219 = JZ 1962, 170). - BVerwG, 17.09.1968 - II WD 1.68
Aufforderung zur gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Kameraden durch Soldaten - …
Die Berufung, mit der eine mildere Bestrafung des Beschuldigten wegen Ungehorsams gegenüber dem Befehl seines Disziplinarvorgesetzten aus dem Herbst 1964, im übrigen aber seine Freisprechung - das Disziplinarrecht kennt wegen der Einheit des Dienstvergehens keinen Teilfrelgpruch, sondern nur die Ausscheidung eines nicht nachgewiesenen Anschuldigungspunktes als Dienstpflichtverletzung (vgl. BDH Urteile vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 - und vom 5. Dezember 1962 - I D 1/62) - erstrebt worden war, hat sich nach alledem nur zum Teil als begründet erwiesen. - BDH, 07.11.1963 - I D 32/63
Rechtsmittel
dejure.org
Übersicht BDH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.