Rechtsprechung
| BDH, 01.10.1953 - I DV 6/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Dienstvergehens außerhalb des Dienstes bei Nichtübereinstimmung des Verhaltens mit den moralischen Anschauungen der Bevölkerung - Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung wegen eines beamtenunwürdigen Verhaltens innerhalb und außerhalb des Dienstes - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BDH, 31.08.1967 - II DV 6/66
Art. 5 GG und § 171 Bundesbeamtengesetz (BBG) als Grundlage für beleidigende …
Er hat dabei in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß der Beamte bei der Beurteilung von Entscheidungen und Maßnahmen eines Vorgesetzten in sachlichen Grenzen zu bleiben und sich herabsetzender, ehrverletzender und verächtlicher Äußerungen zu enthalten hat (Beschluß vom 1. Oktober 1953 - I DV 6/53 = BDH 1, 24; Urteil vom 23. Februar 1960 - III D 30/58; Beschlüsse vom 20. August 1956 - II DV 4/56 und vom 14. September 1961 - I DV 5/61; Urteil vom 5. März 1965 - I D 18/64). - BDH, 24.03.1966 - II D 2/66
Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst bei Beschäftigung eines Beamten ohne seine …
Der Beamte hat hierbei allerdings in sachlichen Grenzen zu bleiben und sich herabsetzender und beleidigender Äußerungen zu enthalten (Beschlüsse vom 1. Oktober 1953 - I DV 6/53 = BDH 1, 24 und vom 20. August 1956 - II DV 4/56 - Urteile vom 23. Februar 1960 - III D 30/58 - und vom 5. März 1965 - I D 18/64). - BDH, 05.06.1959 - II D 58/58
Rechtsmittel
Hierin liegen Dienstpflichtverletzungen, insoweit, als der Beschuldigte seinen Vorgesetzten mit gebührender Achtung und Ehrerbietung zu begegnen hat (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1953 - I DV 6/53 -) und eine ihm als Stellwerksbeamten obliegende dienstliche Meldung einer Betriebsunregelmäßigkeit unterlassen hat. - BDH, 29.05.1959 - II DV 4/59
Rechtsmittel
Als Beamter war er verpflichtet, seinen Vorgesetzten die ihnen schuldige Achtung zu erweisen und sich in der Beurteilung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen in sachlichen Grenzen zu halten und sich herabsetzender und verächtlicher Äußerungen zu enthalten (vergl. BDE Beschluß vom 1. Oktober 1953 - I DV 6/53 -, ferner Fischbach a.a.O. § 54 Anm. V und Bochalli BBG § 55 Anm. 1).
dejure.org
Übersicht BDH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.